Wie Sie unberechtigte Abmahnungen aus Ihrer Personalakte entfernen können

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Der Umgang mit Abmahnungen im Arbeitsrecht stellt ein wiederkehrendes Thema in deutschen Arbeitsgerichten dar. In diesem Artikel erhalten Arbeitnehmer wichtige Hinweise zum effektiven Umgang mit unberechtigten oder veralteten Abmahnungen.


Grundlagen der Abmahnung im Arbeitsrecht:

Eine Abmahnung dient im Arbeitsrecht dem Arbeitgeber dazu, auf Vertragsverletzungen durch den Arbeitnehmer hinzuweisen und eine Verhaltensänderung anzumahnen. Sie erfüllt eine Rüge- und Warnfunktion und bietet beiden Parteien die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis fortzuführen, ohne es beenden zu müssen.


Unberechtigte Abmahnungen: Rechte und Handlungsoptionen:


Jede Abmahnung muss bestimmte formelle und inhaltliche Anforderungen erfüllen. Ist die Abmahnung formell fehlerhaft, enthält sie falsche Tatsachenbehauptungen, basiert auf einer fehlerhaften rechtlichen Bewertung oder verletzt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, kann der Arbeitnehmer deren Entfernung fordern. Das Bundesarbeitsgericht bestätigte dies in einem Urteil vom 23. Juni 2009 (Az. 2 AZR 606/08).


Verwirkung?

Ein Anspruch auf die Entfernung einer Abmahnung kann verwirken, wenn man sich nicht zeitnah dagegen wehrt. Eine lange Untätigkeit könnte als Akzeptanz interpretiert werden, auch wenn keine gesetzliche Frist für die Erhebung einer Klage besteht.


Abmahnung trifft zur Hälfte zu?:

Enthält eine Abmahnung sowohl berechtigte als auch unberechtigte Vorwürfe, kann dies zur Unwirksamkeit der gesamten Abmahnung führen. Arbeitnehmer haben dann das Recht, die Entfernung der gesamten Abmahnung aus der Personalakte zu verlangen.


Berechtigte Abmahnungen und ihre Entfernung:

Auch berechtigte Abmahnungen müssen nicht dauerhaft in der Personalakte verbleiben. Laut BAG-Urteil vom 19. Juli 2012 (Az. 2 AZR 782/11) kann ihre Entfernung gefordert werden, wenn das gerügte Verhalten inzwischen für das Arbeitsverhältnis rechtlich irrelevant geworden ist, z.B. bei Entscheidungen über Versetzungen oder Beförderungen.


Gegendarstellung als Recht des Arbeitnehmers:

Unabhängig von der Berechtigung einer Abmahnung hat jeder Arbeitnehmer das Recht, eine Gegendarstellung zu verfassen, die in der Personalakte festgehalten wird. Dies ermöglicht es, eine andere Perspektive oder zusätzliche Informationen zu dokumentieren.


Fazit:

Es ist essentiell, dass Arbeitnehmer ihre Rechte kennen und bei unberechtigten oder veralteten Abmahnungen proaktiv vorgehen. Die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung und der klaren Regelungen im Arbeitsrecht ermöglicht es, die berufliche Reputation effektiv zu schützen und die Arbeitsbedingungen zu verbessern.

Foto(s): DALL-E

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