Verjährung von Equal Pay - Ansprüchen

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Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.03.2013 ( Az. % AZR 424/12) beginnt die Verjährung ab dem Zeitpunkt, in dem der Gläubiger - hier der Arbeitnehmer - ausreichende Kenntnis der den Anspruch begründenden Umstände hat - hier die Tatsache, dass Mitarbeiter des Entleiherbetriebes für gleiche Tätigkeit eine höhere Vergütung erhalten.

Auf etwaige rechtliche Bewertungen von Klauseln, im vorliegenden Fall tarifvertraglicher Klausel, soll es dabei nicht ankommen. Ein gesetzliches oder besser gerichtliches Verfahren zur Klärung sei stets zumutbar.

Diese Entscheidung stellt Arbeitnehmer letztlich vor das Problem ggf. in einem laufenden Arbeitsverhältnis etwaige Forderungen auf Verdacht zur Vermeidung der Verjährung einklagen zu müssen.


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