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Verkehrsgerichtstag – falsche Geschwindigkeitsmessung ein Kernthema

  • 2 Minuten Lesezeit
Christian Günther anwalt.de-Redaktion

[image]Heute beginnt der alljährliche Verkehrsgerichtstag in Goslar, diesmal zum 51. Mal. Dabei beraten Richter, Rechtsanwälte und Professoren mit Psychologen und Vertretern von Verbänden, Verwaltung und Versicherungswirtschaft in themenbezogenen Arbeitskreisen die aus ihrer Sicht drängendsten Verkehrsrechtsfragen.

Den Schwerpunkt dürfte dabei das Thema Geschwindigkeitsmessungen im Straßenverkehr bilden. Denn die Messergebnisse sind bei Weitem nicht so vertrauenswürdig, wie viele glauben. Berichte und Gerichtsurteile stellen immer wieder erhebliche Fehler bei den Messverfahren fest. Zum einen aufgrund der Technik, zum anderen aufgrund falscher Bedienung. Auf der einen Seite halten Hersteller sich bedeckt, wenn sie die Funktionsweise ihrer Geschwindigkeitsmessgeräte offenbaren sollen. Sachverständige scheitern bei ihrer Nachprüfung oft am rechtlichen Schutz von Betriebsgeheimnissen. Hinzukommen verschiedene Messverfahren wie Radar, Laserpistole oder Lichtschranke. Auf der anderen Seite müssten Behörden ihre Mitarbeiter besser schulen. Denn zahlreiche Faktoren wie Standort, Verkehrs- und Wetterverhältnisse beeinflussen die Messung.

Dazu kommt ein weiteres Problem. Nicht jeder, der geblitzt wurde, fuhr auch wirklich zu schnell. Will ein angeblicher Temposünder dem ihm aufgrund der vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit verhängten Bußgeld entgehen, muss er bzw. sein Anwalt konkrete Angriffspunkte gegen die Messung vortragen. Behauptungen wie, das Blitzgerät habe nicht richtig funktioniert bzw. sei falsch aufgestellt gewesen, versprechen keinen Erfolg. Nur bei konkretem Beweisantrag fällt Gerichten im Prozess und Behörden im Vorverfahren die Ablehnung der Amtsaufklärungspflicht bei Ordnungswidrigkeiten schwer. Dazu müssten Verteidiger aber umfassenden Zugang zu Messunterlagen, insbesondere Gebrauchsanweisungen, Eichnachweisen, Kenntnissen des Messenden und weiteren für die Schuldfrage entscheidenden Informationen haben. Und daran fehlt es gerade. Ein Kernpunkt der Diskussion auf dem Verkehrsgerichtstag ist deshalb auch ein besseres Akteneinsichtsrecht für Rechtsanwälte, wie es einige aufgrund des Rechts auf ein faires Verfahren fordern.

Die weiteren sieben Arbeitskreise behandeln bis zum Ende des Verkehrsgerichtstags am 25. Januar im Übrigen folgende Themen:

  • Erwerbsschadensermittlung bei Verletzung vor oder kurz nach dem Berufseinstieg
  • Minderjährigenschutz versus Schuld der anderen Unfallbeteiligten
  • Aggressivität im Straßenverkehr
  • Reform des Punktesystems
  • Schadensmanagement der Rechtsschutzversicherer im Verkehrsrecht
  • Ist die Fahrausbildung noch zeitgemäß? und
  • Sicherheit von Fahrgastschiffen

(GUE)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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