Verkehrsunfall – was ist zu tun?

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Geraten Sie in einen Verkehrsunfall, sollten Sie als allererstes die Daten mit dem Unfallgegner austauschen. Sie benötigen zumindest den Namen und die Anschrift des Unfallgegners sowie das amtliche Kennzeichen von dessen Fahrzeug. Wenn Sie Bilder vom Unfallgeschehen und Unfallort bspw. mit dem Handy aufnehmen können, kann das später Ihre Chancen erhöhen, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Waren Zeugen vorhanden, notieren Sie auf jeden Fall deren Namen und Anschriften. Wurde der Unfall polizeilich aufgenommen, lassen Sie sich das polizeiliche Aktenzeichen und die aufnehmende Polizeibehörde geben.

Der nächste Schritt sollte das Telefonat mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht sein. Überlassen Sie die Unfallabwicklung dem hierauf spezialisierten Fachanwalt. Nur dann ist gewährleistet, dass Sie auch tatsächlich das bekommen, was Ihnen zusteht.

Bei einem unverschuldeten Unfall ist die Unfallabwicklung durch den Fachanwalt für Verkehrsrecht für Sie komplett kostenlos.

Nach ständiger Rechtsprechung müssen die Anwaltskosten in diesem Fall vom Versicherer des Unfallgegners getragen werden. Sie können also die komplette Unfallabwicklung dem versierten Spezialisten überlassen, der täglich mit diesen Dingen befasst ist, ohne hierfür zahlen zu müssen.

Möglicherweise erhalten Sie zeitnah nach dem Unfall einen Anruf des Versicherers des Unfallgegners. Man wird Ihnen versprechen, dass alles schnell und unbürokratisch abgewickelt werde. Vertrauen Sie diesem Versprechen auf keinen Fall! Häufig wird die Unwissenheit des Verunfallten ausgenutzt, indem u. a. Schadenpositionen „vergessen“, Sie zu Partnerwerkstätten des Versicherers für eine billigere Reparatur geleitet werden, Sie einen Gutachter des Versicherers akzeptieren sollen usw.

Denken Sie immer daran, dass das Interesse des Versicherers des Unfallgegners darin liegt, möglichst wenig zahlen zu müssen.

Das geht dann natürlich zu Ihren Lasten. Deshalb sprechen Sie so wenig wie möglich mit dem Mitarbeiter des Versicherers des Unfallgegners und weisen diesen darauf hin, dass Sie die Schadenabwicklung einem Fachanwalt für Verkehrsrecht überlassen werden. Und genau das sollten Sie dann auch tun.

Sogar das höchste hessische Gericht, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat diesen dringlichen Hinweis gegeben:

„Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u. Ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“ (OLG Frankfurt a.M. v. 01.12.2014, Az.: 22 U 171/13)

Egal wie einfach der Unfall erscheint, gehen Sie immer gleich zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Dieser hat einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Schadenpositionen und kann den umfangreichen Kürzungen, die die Kfz-Haftpflichtversicherer mittlerweile fast bei jedem Unfall vornehmen, auch fachlich entgegentreten, da er die aktuellsten Urteile auf diesem Spezialgebiet kennt.

Nicht nur die üblichen Schadenpositionen wie Reparaturkosten, Wertminderung, Gutachterkosten, Mietwagenkosten, Nutzungsausfallentschädigung, Abschleppkosten, Ab-/Anmeldekosten, Standgebühren und Schmerzensgeld stehen Ihnen zu. Sie können zudem bei Verletzungen auch den Haushaltsführungsschaden ersetzt verlangen, genauso wie einen Verdienstausfall oder Kosten für die Heilmittel nebst einer allgemeine Unkostenpauschale.

Rechtsanwalt Frank Lindner

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Rechtsanwalt Lindner ist seit über 15 Jahren durchgängig mit der Abwicklung von Verkehrsunfällen im gesamten Bundesgebiet befasst. Seit über 10 Jahren ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht. Besondere weitergehende Kenntnisse wurden auch durch die Erlangung des Titels Fachanwalt für Versicherungsrecht nachgewiesen. 

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.fachanwalt-verkehrsrecht.pro.



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