Verkehrsunfall, wer hat Schuld? Wer trägt die Kosten? Einspruch gegen Bußgeldbescheid/Strafbefehl

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Sie hatten einen Verkehrsunfall? Und haben diesbezüglich viele Fragen, wie z. B.:

  • Die Schuldfrage ist nicht ganz geklärt? Wer hat Schuld an dem Unfall?
  • Sie sind unverschuldet an einen Verkehrsunfall verwickelt worden?
  • Sie möchten Ihren Fahrzeugschaden ersetzt haben?
  • Wann haben Sie einen Anspruch auf Schmerzensgeld?
  • Müssen Sie Ihren Führerschein bei einem Verkehrsunfall, den Sie verursacht haben, abgeben oder gibt es nur einen Bußgeldbescheid zwar ohne Fahrverbot aber mit Punkten in Flensburg?
  • Besteht die Möglichkeit, dass das Gericht von einem Fahrverbot absieht, aber dafür die Geldbuße erhöht?
  • Wann ist Ihr Führerschein durch einen Verkehrsunfall gefährdet und wie sollten Sie in solch einem Fall verhalten?
  • Müssen Sie Ihr Fahrzeug nach dem Unfall reparieren und die Rechnung der gegnerischen Versicherung vorlegen oder dürfen Sie fiktiv ohne Rechnung abrechnen?
  • Kann man sich bei einem Verkehrsunfall wegen einer fahrlässigen Körperverletzung nach § 223 StGB strafbar machen? Wenn ja, was ist zu tun?
  • Ich habe den Unfall nicht bemerkt und bin weggefahren, habe ich mich deshalb wegen Unfallflucht/Fahrerflucht/unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nach § 142 StGB strafbar gemacht? Verliere ich deshalb meinen Führerschein?

Wenn Sie einen Verkehrsunfall hatten, übernimmt Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi Fachanwältin für Verkehrsrecht gerne für Sie die ganze Unfallabwicklung. Sie kümmert sich professionell um alle anfallenden Aufgaben wie z. B. die Klärung der Sach- und Rechtslage mit der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers oder die Korrespondenz mit den an Ihrem Fall beteiligten Parteien wie z. B. mit Ihrer eigenen Kaskoversicherung oder Ihrer eigenen Haftpflichtversicherung, Ihrer Rechtschutzversicherung, mit der Polizei und dem Kfz-Gutachter bzw. Kfz-Sachverständiger. Falls Ihr Fahrzeug finanziert ist oder geleast ist, versucht sie von dem Leasinggeber oder Kreditgeber im Falle der Finanzierung die Freigabeerklärung zur Vorlage bei der gegnerischen Versicherung zu besorgen.

Wenn die Polizei Ihnen die Schuld an dem Unfall gegeben hat und die Bußgeldstelle deshalb gegen Sie einen Bußgeldbescheid erlassen oder die Staatsanwaltschaft den Erlass eines Strafbefehls wegen einer Strafbarkeit wegen der fahrlässigen Körperverletzung beim Gericht beantragt hat, legt Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi Fachanwältin für Verkehrsrecht dagegen Einspruch und versucht, das Bußgeldverfahren bzw. Strafverfahren gegen Sie zur Einstellung zu bringen.

Achtung!

Gegen einen Strafbefehl oder einen Bußgeldbescheid ist immer zunächst rechtzeitig innerhalb von zwei Wochen Einspruch einzulegen. Erforderlichenfalls kann dieser ohne Rechtsnachteile zurückgenommen werden.

Wer trägt die Anwalts- und Gerichtkosten bei einem Unfall?

Bei einem unverschuldeten Unfall muss die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers Ihre Anwaltskosten übernehmen. Falls Sie ein Mitverschulden an dem Unfall trifft oder später sich herausstellt, dass sie doch den Schaden aus welchen Gründen immer auch verursacht haben, übernimmt ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung die Kosten des Verfahrens (Rechtsanwaltskosten, auch der Gegenseite, Gerichtkosten und Sachverständigenkosten).

Fazit:

Wenn Ihnen bei einem Verkehrsunfall eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird, machen Sie bitte unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Vermeiden Sie auch ein Teilgeständnis. Am besten teilen Sie den Polizeibeamten mit, dass Sie einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen beauftragen. Dann werden die Polizeibeamten Sie sicherlich mit ihren Fragen in Ruhe lassen. Erst nach Akteneinsicht durch einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt und entsprechende Rechtsberatung können Sie sich immer noch entscheiden, ob Sie sich zur Sache einlassen möchten.

Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi
Strafverteidigerin & Fachanwältin für Verkehrsrecht


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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