Verschärfung des Waffenrechts

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Der Bundestag hat eine Verschärfung des Waffengesetzes beschlossen:

Vor der Erteilung einer Waffenerlaubnis wird in Zukunft der Verfassungsschutz angefragt werden, ob Hinweise auf extremistische Bestrebungen vorliegen. In diesem Fall darf eine Waffenerlaubnis nicht erteilt werden. Tauchen Erkenntnisse, die gegen die Zuverlässigkeit des Waffenbesitzers sprechen, erst später auf, muss der Verfassungsschutz die zuständigen Behörden informieren. Zudem führt die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung – und zwar auch, wenn diese noch nicht verboten ist – künftig in der Regel dazu, dass keine Waffenerlaubnis erteilt wird. Dieser Wortlaut spricht dafür, dass der Waffenbesitzer die Vorwürfe entkräften kann, also die Regelung nicht als unwiderlegbare Vermutung in das Gesetz aufgenommen wird.

Das Bedürfnis für den Besitz von Waffen wird regelmäßig alle fünf Jahre überprüft. Für Sportschützen müssen Folgeprüfungen nicht mehr für jede einzelne Waffe, sondern nur je Waffengattung, also Kurz- oder Langwaffe, erbracht werden. Das stellt eine große Erleichterung zu der bisherigen Regelung dar. Nach zehnjährigem legalen Besitz genügt sogar die bloße Mitgliedschaft in einem Schützenverein als Beleg für den Bedarf.

Für Sportschützen wird die Magazinkapazität halbautomatischer Waffen auf zwanzig Schuss beschränkt. Ob eine Ausnahmegenehmigung in Fällen, in denen ein Sportschütze nachweist, größere Magazine für die Vorbereitung auf oder für die Teilnahme an Wettbewerben zu benötigen, erteilt werden kann, ist noch ungeklärt.


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