Versicherungspflicht des werbefinanzierten Online-Journalismus nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz

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Das Bundessozialgericht hat in seiner Sitzung am 21.07.2011 entschieden, dass eine Versicherungspflicht des werbefinanzierten Online-Journalismus nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) besteht.

Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger, der die Feststellung seiner Versicherungspflicht nach dem KSVG gegenüber der Künstlersozialkasse begehrte, betreibt seit 1996 einen Fachinformationsdienst zum Thema „Internet", indem er von ihm zu diesem Thema verfasste aktuelle Beiträge auf einer eigenen Website kostenlos zur Verfügung stellt. Einnahmen erzielte er überwiegend durch den Verkauf von Werbeflächen auf dieser Website und in geringem Umfang darüber hinaus Honorare aus der Veräußerung von ihm verfasster Beiträge an andere Website-Betreiber, die jedoch 3.000 € nicht übersteigen.

Nachdem die Künstlersozialkasse in den Vorinstanzen obsiegte, bejahte das BSG nunmehr eine Versicherungspflicht des Klägers nach dem KSVG mit der Begründung, der Kläger übt eine selbständige publizistische Tätigkeit erwerbsmäßig aus, d. h. mit der Absicht, ein über der Geringfügigkeitsgrenze des § 3 KSVG liegendes Einkommen zur Finanzierung seines Lebensunterhaltes zu erzielen. Zu den zu berücksichtigenden Einnahmen zählte daher das BSG auch die Einkünfte aus dem Verkauf von Werbeflächen auf der eigenen Website, da zwischen den vom Kläger aus dem Verkauf von Werbeflächen erzielten Einnahmen und seiner primären publizistischen Arbeit ein untrennbarer wirtschaftlicher und inhaltlicher Zusammenhang besteht, aufgrund dessen die „Werbeeinnahmen" dem von einem Verlag oder einer Reaktion für eine publizistische Leistung gezahlten Honorar vergleichbar und somit als Einnahmen „aus" publizistischer Tätigkeit zu werten sind.

(Quelle: Medieninformation Nr. 21/11 vom 21.07.2011 des Bundessozialgerichts)

Rechtsanwältin Bianca Geiß


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