Verwaltungsaufsicht und die Rückkehrzentren (GGM) in der Türkei

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In diesem Rechtstipp wird das Verfahren der Verwaltungsaufsicht im Rahmen des Abschiebungsverfahrens nach türkischem Recht erläutert. Personen, die unter bestimmten Voraussetzungen wie Fluchtgefahr, Verstöße gegen Ein- oder Ausreisebestimmungen, Nutzung falscher Dokumente, Nichteinhaltung der Ausreisefrist ohne triftigen Grund oder die eine Bedrohung für die öffentliche Ordnung darstellen, können einer Verwaltungsaufsicht unterzogen und in ein Rückkehrzentrum überstellt werden. Der Aufenthalt dort ist auf maximal 6 Monate begrenzt, mit der Möglichkeit einer Verlängerung um weitere 6 Monate. Die rechtlichen Möglichkeiten gegen eine solche Entscheidung umfassen die Berufung beim Friedensgericht des zuständigen Ortes. Dabei wird die Unterstützung durch einen Anwalt als essentiell hervorgehoben, da viele Betroffene aufgrund mangelnder Kenntnisse des türkischen Rechtssystems alleine oft nicht erfolgreich sind und dadurch unnötig lange in Rückkehrzentren verbleiben können.

In meinem ersten Rechtstipp habe ich kurz das Abschiebungsverfahren im türkischen Recht erwähnt. Da auf eine Abschiebungsentscheidung oft auch eine Verwaltungsaufsichtentscheidung folgt und dieser Prozess ziemlich ermüdend ist, ist es sehr wichtig, über Verwaltungsaufsicht zu sprechen.



Verwaltungsaufsicht

Für folgende Personen, über die eine Abschiebungsentscheidung getroffen wird, wird eine Verwaltungsaufsicht gemäß dem Fremden und Internationalen Schutzgesetz (YUKK) durchgeführt:

  1. Personen, die unter der Gefahr der Flucht oder des Verschwindens stehen,
  2. Personen, die die Einreise- oder Ausreisebestimmungen der Türkei verstossen haben,
  3. Personen, die falsche oder unwahre Dokumente nutzen,
  4. Personen, die die Türkei nicht ohne akzeptablen Grund innerhalb der gewährten Zeit verlassen,
  5. Personen, die eine Bedrohung für die öffentliche Ordnung, die öffentliche Sicherheit oder die öffentliche Gesundheit darstellen.

Was passiert nach der Verwaltungsaufsichtsentscheidung?

Sobald über eine Person eine Verwaltungsaufsichtsentscheidung getroffen wurde, wird sie unverzüglich in das Rückkehrszentrum (Geri Gönderme Merkezi) überstellt. Der Aufenthalt hier kann maximal 6 Monate betragen. Kann die Abschiebung der Person jedoch aus verschiedenen Gründen innerhalb dieser Frist nicht durchgeführt werden, kann diese Frist um weitere 6 Monate verlängert werden.

In verschiedenen Provinzen der Türkei gibt es Rückkehrsszentren. Die Person, für die eine Verwaltungsaufsichtsentscheidung ergangen ist, kann für die Dauer der Entscheidung in Rückkehrszentren in verschiedenen Provinzen untergebracht werden. Leider lässt sich nicht mit Sicherheit sagen, wie lange die Person in derselben Zentrum bleiben wird.

Den im Rückkehrsszentrum untergebrachten Personen werden Ernährungs- und Gesundheitsdienste angeboten. Es besteht auch die Möglichkeit, sich mit dem Angehörigen und dem Anwalt der Person zu treffen.

Rechtliche Wege gegen die Verwaltungsaufsicht

Die Verwaltungsaufsichtsentscheidung, die Verlängerung der Verwaltungsaufsicht und die Ergebnisse der monatlichen Bewertung werden zusammen mit den Gründen an den Fremde, den gesetzlichen Vertreter oder dem Anwalt mitgeteilt. Falls der Fremde von keinem Anwalt vertreten wird, wird dem Fremde Ausländer selbst oder der rechtliche Vertreter über das Ergebnis der Entscheidung, Berufungsverfahren und deren Dauern informiert.

Eine Berufung gegen die Entscheidung ist jederzeit möglich. Die Berufung ist beim Friedensgerichts des Ortes einzulegen, der die Entscheidung getroffen hat. Wenn der Fremde die Berufung selbst einlegen möchte, reicht er einen Antrag bei der Rückkehrszentrum ein, und dieser Antrag wird sofort an das Richteramt weitergeleitet. Die Friedensgerichte entscheiden die Berufungen innerhalb von fünf Tagen. 

Wenn wir uns die Praxis ansehen, sehen wir, dass die von der Person selbst vorgebrachten Berufung oft nicht schlüssig ist. Die Berufung, die ohne die Unterstützung eines Anwalts erhoben wird, wird häufig nicht dem Gericht vorgelegt, oder selbst wenn dies der Fall ist, reichen die vom Fremden verfassten Petitionen aufgrund mangelnder Kenntnisse des Fremdes über das türkische Rechtssystem nicht aus.

Tatsächlich sehen wir, dass viele Fremden in dieser Hinsicht Opfer werden und länger als nötig im Rückkehrsszentrum bleiben können, weil sie sich nicht angemessen verteidigen können. Diese Situation wirkt sich zweifellos negativ auf die Psychologie der Fremden und ihrer Angehörigen aus. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die Fremden während des laufenden Prozesses über die Abschiebungsentscheidung die Unterstützung eines Anwalts in Anspruch nimmt, um das Rückkehrszentrum zu verlassen.


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