Visumverfahren - welches Gericht ist örtlich zuständig?
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Das Visumverfahren ist zumeist ein langes und zähes Verfahren. Viele Mandanten sind überrascht, wenn man im Mandantengespräch auf die Frage zu sprechen kommt, welches Gericht örtlich zuständig ist, wenn gegen den ablehnenden Visumbescheid geklagt werden soll.
Hier gilt: In der ersten Instanz ist gem. der §§ 52 Nr.2 S.4 VwGO in Verbindung mit § 71 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes das VG Berlin örtlich zuständig. Für Berufungsentscheidungen ist das OVG Berlin zuständig.
Mitgeteilt von RA Hekler
Rechtsanwalt Hekler berät im Bereich des Einbürgerungs- und Ausländerrechtes bundesweit. Er ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Mitglied im Deutschen Anwaltsverein und Mitglied des Arbeitskreises für Ausländer- und Asylrecht.
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