Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII

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Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII - was bedeutet das?

Wenn Kinder und Jugendliche aus verschiedenen Gründen nicht mehr bei ihren leiblichen Eltern leben können, müssen sie anderweitig betreut werden. Eine Möglichkeit der Betreuung stellt die Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII dar.

Doch was bedeutet das eigentlich genau?

Unter Vollzeitpflege versteht man die zeitlich unbegrenzte Betreuung eines Kindes oder Jugendlichen durch eine geeignete Pflegefamilie. Diese Familien nehmen das Kind oder den Jugendlichen bei sich auf und sorgen für eine angemessene Versorgung und Betreuung. Ziel ist es, dem Kind ein stabiles Umfeld zu bieten und ihm die bestmögliche Entwicklung zu ermöglichen.

Im Idealfall soll die Vollzeitpflege die Rückkehr des Kindes zu seinen leiblichen Eltern ermöglichen. Ist dies nicht möglich, kann auch eine Adoption in Betracht gezogen werden.

Voraussetzungen der Hilfeleistung

  1. Junge Menschen müssen aus Gründen, die nicht in der Person der Kinder und und Jugendlichen selbst liegen, nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können.
  2. Die leiblichen Eltern oder der Vormund des Kindes muss der Unterbringung in Vollzeitpflege zustimmen.
  3. Geeignetheit der Pflegeperson.

Unterschied zwischen Bereitschaftspflege und Vollzeitpflege

Eine besondere Form der Vollzeitpflege ist die Bereitschaftspflege.

Im Gegensatz zur Vollzeitpflege wird die Bereitschaftspflege nur vorübergehend in Anspruch genommen, zum Beispiel wenn ein Kind akut aus seiner Familie genommen werden muss. Die Pflegefamilie übernimmt die Betreuung des Kindes, bis eine dauerhafte Lösung gefunden wird.

Die Vollzeitpflege hingegen ist zeitlich unbegrenzt und soll dem Kind oder Jugendlichen ein langfristiges Zuhause bieten.

Wie wird man Pflegemutter oder Pflegevater?

Wer sich für eine Tätigkeit als Pflegemutter oder Pflegevater interessiert, kann sich an das Jugendamt oder eine Pflegekinder-Vermittlungsstelle wenden. Dort erhält man Informationen zu den Anforderungen und dem Ablauf des Bewerbungsverfahrens. In der Regel müssen Interessenten an einer Vollzeitpflege einen Vorbereitungskurs besuchen und ihre Eignung durch verschiedene Nachweise belegen.

Rechte und Pflichten als Pflegeeltern

Als Pflegeeltern haben Sie Rechte und Pflichten.

Sogenannte Alltagsentscheidungen, können Sie treffen, wie z.B. Zeugnisse unterschreiben, Gespräche mit Lehrern führen, Arztbesuche machen, Vereinsanmeldungen machen, eigene Freunde und Verwandte besuchen, in den Urlaub fahren. 

Zum anderen sind Sie verpflichtet, das Kind angemessen zu versorgen und zu betreuen und sich um seine persönliche Entwicklung zu kümmern.

Auch die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und den leiblichen Eltern ist ein wichtiger Bestandteil der Pflegeelternschaft.

Pflegeeltern erhalten nach § 39 SGB VIII Pflegegeld, das sich aus Unterhaltskosten und einem Beitrag für die Erziehung zusammensetzt.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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