Vorsicht Abmahnung! Burberry lässt Hengeler Mueller Markenrechtsverstöße abmahnen

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Hohe Gewinnspannen im Textilbereich locken und verführen zu Verstößen gegen Markenrecht und Geschmacksmusterrecht. Kostspielige Abmahnungen sind häufig die Folge.

In vielen südeuropäischen und ostasiatischen Ländern werden Textilien und andere Produkte sehr günstig angeboten. Dies gilt auch und gerade für Produkte, die Designer-Ware und Produkten hochwertiger Mode-Labels nahe kommen oder sogar identisch aussehen. Der geringe Preis solcher Imitationen verführt leicht dazu, eine Bestellung im Nahen oder Fernen Osten aufzugeben und die "Piraten"-Waren auf Flohmärkten, Internet-Handelsplätzen wie eBay, Amazon und anderswo zu verkaufen. Selbst wenn man die Produkte nur zu einem Bruchteil des von den Original-Herstellern angebotenen Preises anbietet, scheinen exorbitante Gewinnspannen zu winken. Dies ist jedoch ein Spiel mit dem Feuer, jedenfalls für die Importeure und Verkäufer in Deutschland.

Vorsicht Falle!

Denn die Hersteller von so genannter Marken-Ware beobachten den Markt meist sehr genau. In aller Regel sind ihre Produkte und Designs marken- und geschmacksmusterrechtlich geschützt. Verletzungen dieser eingetragenen Marken und Geschmacksmuster lassen alle bekannten Mode-Labels und Designer verfolgen. Dies müssen sie auch, um ihre Rechte zu wahren, da bei Duldung von Markenrechtsverstößen sonst nach einem gewissen Zeitraum der Verlust der Rechte droht (vgl. § 21 Abs. 1 Markengesetz).

Markeninhaber müssen Ihre Marken schützen. Also: Vorsicht Abmahnung!

In letzter Zeit haben wir viele Mode- und Designrechts-Fälle von Abgemahnten vorgelegt bekommen, so z. B. Abmahnungen von Apple, Burberry, Ed Hardy, Ugg, Hang Loose und anderen. Gerade Apple und die Mode-Marke Burberry der Burberry Limited mit Sitz in London verfügen über ein sehr großes Marken- und Geschmacksmuster-Portfolio. So ist bei Burberry sowohl die Bezeichnung Burberry als auch das weltweit bekannte, typische Karo-Muster „Burberry-Check" engmaschig rechtlich geschützt. Dennoch versuchen immer wieder Anbieter, Waren mit diesem Muster zu vertreiben. Eine Abmahnung der Kanzlei Hengeler Mueller für Burberry Limited ist in der Regel die Folge, wie viele unserer Mandanten erleben mussten.

Mode-Imitate. Ein vermintes Gelände.

Der in der Abmahnung von Hengeler Mueller behauptete Markenrechts-Verstoß ist jedoch genau zu prüfen. Nicht immer ist der Fall wirklich eindeutig, wird genau das geschützte Muster verwendet. Außerdem raten wir dringend von einer Unterzeichnung der den Abmahnungen beiliegenden Verpflichtung-Unterlassungserklärung ab. Diese halten wir für zu ausufernd und zu weit gefasst. Bedenken Sie, dass eine Unterlassungserklärung Sie grundsätzlich lebenslang bindet. Selbst wenn der Vorwurf inhaltlich richtig sein sollte, müssen Sie nicht alles unterschreiben, was Ihnen vorgelegt wird.

Nicht zu allem "Ja und Amen" sagen.

So können wir für Sie die Unterlassungserklärung „maßschneidern" oder dem Vorwurf ausführlich begründet zurückweisen, wenn er nicht so eindeutig ist, wie behauptet. Schließlich sind auch die Forderungen der Kanzlei Hengeler Mueller für ihre Mandantin Burberry Limited genau zu überprüfen. Der von Hengeler Mueller für Abmahnkosten angesetzte Gegenstandswert der Sache geht schnell in den sechsstelligen Bereich. Dies müssen Sie aber nicht akzeptieren. Hier kommt es auf die Einzelheiten des Falles an, die wir gerne mit Ihnen besprechen, um den tatsächlich angemessenen Gegenstandswert mit Ihnen zu bestimmen. Auch wenn der Vorwurf inhaltlich richtig sein sollte, lässt sich hier häufig ein für Sie wesentlich günstiger Vergleich finden. Sollte der Vorwurf gar unrichtig sein, stellt sich die Frage, ob nicht der unberechtigte Abmahner Ihre Kosten zu tragen hat.

Abmahnung da - was tun?

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, so stehen wir Ihnen gerne zur Prüfung zur Verfügung. Schnell, preiswert, bundesweit! Rufen Sie uns unter 040/4116762-5 an oder senden Sie uns gleich die gesamte Abmahnung per Fax 040/4116762-6 oder Email info(at)ipcl-rieck.de. Bitte vergessen Sie Ihre Kontaktdaten nicht. Wir prüfen dann schnellstmöglich, ob wir für Sie tätig werden können und melden uns wieder bei Ihnen. Wenn wir für Sie tätig werden können, teilen wir Ihnen auch gerne sofort mit, mit welchen Kosten Sie zu rechnen haben.

Worauf warten Sie noch, die Frist läuft!



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