Vorsicht bei Aufhebungsverträgen!

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Arbeitgeber bieten den Arbeitnehmern sehr oft sogenannte Aufhebungsverträge an, um das Arbeitsverhältnis zu beenden. Vom Abschluss eines solchen Vertrages kann man einem Arbeitnehmer häufig nur abraten.

Kann ein Aufhebungsvertrag mündlich geschlossen werden?

Nein. Für den Aufhebungsvertrag ist im Bürgerlichen Gesetzbuch die Schriftform vorgesehen. Wird ein Aufhebungsvertrag mündlich geschlossen, so ist er unwirksam.

Was für Nachteile hat der Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag führt häufig dazu, dass der Arbeitnehmer eine Sperre vom Arbeitsamt erhält. Das bedeutet, er bekommt regelmäßig 12 Wochen lang kein Arbeitslosengeld. Wird mit dem Aufhebungsvertrag die gesetzliche oder tarifliche Kündigungsfrist verkürzt, kann der Zeitraum, in dem keine Leistungen vom Arbeitsamt bezogen werden können, sogar noch länger sein (maximal bis zu einem Jahr). Das gleiche gilt, wenn der Arbeitnehmer selbst kündigt.

Darüber hinaus wird als letzter Punkt in einen Aufhebungsvertrag regelmäßig eine Klausel aufgenommen, mit der alle gegenseitigen Ansprüche für erledigt erklärt werden. Wenn Sie einen solchen Vertrag unterschreiben, verlieren Sie daher alle Ansprüche gegen den Arbeitgeber, die nicht im Aufhebungsvertrag genannt wurden.

In bestimmten Situationen ziehen Aufhebungsverträge keine Sperre nach sich. Hier sollten Sie sich aber unbedingt vorher von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen, damit Sie auf der sicheren Seite sind. Auch gibt es Alternativen zu Aufhebungsverträgen, die keine Sperre beim Arbeitsamt nach sich ziehen. Eine Beratung hilft hier ebenfalls weiter.

Kann ich mich von einem Aufhebungsvertrag lösen?

Dies ist leider nur in wenigen Ausnahmefällen möglich (Anfechtung wegen Täuschung oder rechtswidriger Drohung). Auch deswegen überlegen Sie gut, ob Sie einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen.

Muss ich die erhaltene Abfindung versteuern?

Die Abfindung ist grundsätzlich normal zu versteuern. Unter bestimmten Voraussetzungen findet ein günstigerer Steuersatz (sogenannte Fünftelungsregelung) Anwendung. Sozialversicherungsbeiträge müssen auf eine Abfindung nicht gezahlt werden.

Was ist ein Abwicklungsvertrag?

Bei einem Abwicklungsvertrag gibt es zuerst eine Kündigung durch den Arbeitgeber. Der Abwicklungsvertrag soll dann die Folgen dieser Kündigung regeln. Auch in solchen Verträgen wird regelmäßig eine Abfindung vereinbart. Ohne vorherige fachanwaltliche Beratung kann man aber auch vom Abschluss eines Abwicklungsvertrages nur abraten, denn auch er kann zu einer Sperre beim Arbeitsamt führen.

Dr. Alexander Scharf

Fachanwalt für Arbeitsrecht


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