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Vorsorgevollmachten auch für den Fall einer Erkrankung mit dem Coronavirus Covid-19

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Gerne schiebt man das Thema Vorsorge beiseite, obwohl man seit jeher durch Krankheiten, einen Auslandsaufenthalt, einen unvorhergesehenen Unfall, aber auch aufgrund altersbedingter Beschwerden nicht mehr in der Lage sein könnte, sich um seine Angelegenheiten zu kümmern. Die aktuelle Lage rund um den Coronavirus Convid-19 veranschaulicht uns allerdings überdeutlich, wie wichtig eine Vorsorge zur Absicherung benötigt wird.

Wer hätte vor kurzem noch gedacht, dass die Möglichkeit besteht für mehrere Wochen unter Quarantäne gestellt zu werden und so am Rechtsverkehr unter Umständen gar nicht mehr teilnehmen zu können. 

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass Ehegatten, Eltern oder Kinder jemanden im Verhinderungsfall automatisch vertreten können. Sofern im obigen Fall dank digitaler Kommunikation eine Aufrechterhaltung der eigenen Belange in vielen Fällen noch möglich sein dürfte, wird es spätestens bei einem schweren Krankheitsverlauf immens wichtig, dass entsprechend Vorsorge getroffen worden ist.

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen sie jemanden, der im Ernstfall für Sie handeln darf und kann. Dieser kann mit den Ärzten kommunizieren, kann bei einer unzureichenden Behandlung für eine Verlegung sorgen, darf Ihre Post öffnen, mit der Krankenkasse Rücksprache halten und kann auch sonstige Geschäfte für Sie weiterführen. Ansonsten erhält man aufgrund der Schweigepflicht womöglich gar keine Auskünfte und ist auf die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung angewiesen.

Ohne Vollmacht kann nämlich auf Anregung von Behörden, Krankenhäusern, Pflegeheimen, Angehörigen oder anderen Personen, das Betreuungsgericht einen Betreuer bestimmen. Sofern Sie offensichtlich handlungsunfähig sind, ist eine Bestellung sogar unumgänglich. Zum Betreuer kann auch eine Ihnen fremde Person ernannt werden, die dann über Sie bestimmen kann. Insofern ist man zunächst auf die Mithilfe des Betreuungsgerichts angewiesen. Inwieweit eine schnelle Klärung in der jetzigen Krise überhaupt möglich sein wird, bleibt abzuwarten. Es ist davon auszugehen, dass auch die Gerichte mit der derzeitigen Situation überfordert sein könnten.

Sofern einer Vorsorgevollmacht besteht, darf für Sie keine Betreuung eingerichtet werden. Insoweit ist der Vorsorgebevollmächtigte befugt, sämtliche in der Vorsorgevollmacht aufgeführten Bereiche für Sie zu übernehmen. Wichtig ist hier natürlich, dass die Vorsorgevollmacht möglichst voll umfassend und vollständig ist.

Grundsätzlich ist zu empfehlen, nicht nur den eigenen Ehepartner einzusetzen, sondern auch jemand aus der jüngeren Generation. In jedem Fall sollten Sie mit den Bevollmächtigten auch vorab kurz über die Angelegenheit reden. Sollten diese nämlich die Bevollmächtigung nicht durchführen wollen, wäre die Vorsorgevollmacht wieder wertlos. Die Bevollmächtigten sollten auch darüber informiert werden, wo die Vorsorgevollmacht aufbewahrt wird. Eventuell ist es sogar, gerade in der jetzigen Situation, ratsam, dass diese bereits ein Exemplar der Vorsorgevollmacht ausgehändigt bekommen. Es ist auch ratsam, dem Bevollmächtigten einen Ordner mit nützlichen Unterlagen zu erstellen. Hier könnten z. B. Informationen über die Sie behandelnden Ärzte, Vorerkrankungen, Allergien, Krankenversicherungen und Krankenzusatzversicherungen, bestehende Bankverbindungen, Lebensversicherungen und sonstige Versicherungen, wichtige Ansprechpartner und vieles mehr abgeheftet werden. Ihr Bevollmächtigter Bevollmächtigter wird es Ihnen danken.

In bestimmten Fällen, gerade wenn Immobilieneigentum besteht, ist es ratsam, die Vorsorgevollmacht beglaubigen lassen. Eventuell können auch Kontovollmachten direkt bei den Banken eingerichtet werden. Dies erleichtert dem Bevollmächtigten die spätere Handhabung. 

Sie können neben der Vorsorgevollmacht auch Regelung dazu treffen, wer bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bevollmächtigten vorrangig eine Entscheidung treffen darf, wer befugt ist Vorsorgevollmachten zugunsten anderer Bevollmächtigter wieder zu widerrufen, ob und inwieweit eine Vergütung oder eine Auslagenerstattung anfällt und unter welchen Umständen die Vorsorgevollmacht überhaupt eingesetzt werden darf. Jedenfalls sind sie hier nicht an die schematischen Vordrucke aus dem Internet gebunden.

Gerne können wir sie bei der Erstellung ihrer Vorsorgevollmacht beraten. Die Beratung und Erstellung der Vorsorgevollmacht kann auch per E-Mail oder auf dem Postweg erfolgen. Eventuell ist auch die Erstellung einer Patientenverfügung ratsam.

Bedenken Sie, dass die entstehenden Kosten einmalige Ausgaben sind, mit denen Sie die Voraussetzungen für Ihre abgesicherte Zukunft schaffen. Möglicherweise müssen Sie jahrelang mit den jetzt getroffenen Regelungen leben. 

Ich stehe Ihnen gerne mit meiner langjährigen Erfahrung zur Verfügung!


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