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Der digitale Nachlass

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Zukünftig wird die Frage, was mit unseren digitalen Konten wie Facebook oder unserem E-Mail-Account nach unserem Tod passiert, eine immer wichtigere Rolle spielen.

Mittlerweile gibt es hierzu bereits eine Vielzahl von Urteilen. Zu nennen ist hier vor allem die letzte BGH-Entscheidung.

Am 12.07.2018 hat der BGH entschieden, wie es sich mit der Rechtsnachfolge bei einem Benutzerkonto des Verstorbenen bei Facebook verhält. Es musste geklärt werden, ob die Erben, in dem Fall die Eltern des Verstorbenen, Zugriffsrechte auf das Konto von Facebook erhalten. Insbesondere musste geklärt werden, ob Rechte Dritter, also von Kommunikationspartnern des Erblassers, dem Zugang entgegenstehen.

Der BGH führt hierzu aus, dass kein wesentlicher Unterschied zwischen analoger und digitaler Kommunikation gemacht werden kann. Die Erben durften bisher auch die im Nachlass befindlichen Briefe oder auch das Tagebücher lesen. Dies war unstrittig. Anders verhält es sich auch nicht bei einem Facebook-Account. Hier sind die Erben berechtigt, auf den Account zuzugreifen und diesen muss Zugriff gewährt werden. Dem steht auch nicht das von Facebook angeführte Fernmeldegeheimnis entgegen.

Ähnlich dürfte es sich daher mit auf einem Server gespeicherten E-Mails, in einer Cloud abgelegten Dokumenten, elektronischen Medien oder Daten in anderen Online-Netzwerken verhalten. 

Wer digital Nachrichten versendet, muss also damit rechnen, dass diese nach dem Tod des Empfängers von dessen Erben gelesen werden können. Dies entspricht dem Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge. Ein Ausschluss durch allgemeine Geschäftsbedingungen soll nicht möglich sein.

Entsprechende Problematiken werden sich in Zukunft doch vervielfältigen, da immer mehr Arbeits- und Privatleben digital stattfindet. 

Sofern bei dem eigenen Ableben Anordnungen bezüglich einer Löschung getroffen werden sollen, bedarf es explizierter Anweisungen in Testamenten. Bisher bleibt der digitale Nachlass bei der Testamentsgestaltung meist unberücksichtigt. 

Gerne können wir uns auch um den digitalen Nachlass als digitaler Nachlassverwalter kümmern. Hierzu bedarf es allerdings einer gewissen Vorbereitung, sodass Zugangsdaten zu den Accounts und den Endgeräten sicher verwahrt werden. Sollten Sie Fragen zum digitalen Nachlass haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Vereinbaren Sie einen Termin unter der angegebenen Telefonnummer.


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