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Wie schütze ich mein Vermögen und meine Immobilie vor späteren Pflegeheimkosten?

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Sobald man selbst oder ein Familienmitglied in einem Pflegeheim untergebracht werden muss, stellt sich schnell die Frage der Kostentragung. Oftmals ist man über die Höhe der Kosten überrascht, denn diese liegen im Schnitt bei 4.500 € bis 5.000 € pro Monat. 

Der monatliche Eigenanteil liegt dabei je nach Region, unabhängig vom Pflegegrad, bei ca. 2500 € bis 3000 €. Dieser Betrag übersteigt in den allermeisten Fällen die monatlichen Einnahmen durch die Rente. Bevor der Staat für einen aufkommt, ist man gezwungen an das Ersparte zu gehen, also an das Sparvermögen, Aktien, Lebensversicherungen, Gold oder Silber und Bargeld

Der Schonbetrag liegt bei lediglich 5.000 €. Alle Vermögenswerte die darüber liegen, müssen eingesetzt werden.

Leider ist nach dem Einsatz der oben genannten Werte noch nicht Schluss, sofern man eine Immobilie sein eigen nennt. Auch diese muss eingesetzt und gegebenenfalls verkauft werden.

Das Frustrierende dabei ist, dass man im Fall der eigenen Kostentragung nicht einmal eine bessere Versorgung und Pflege erhält im Gegensatz zum Dritten, der keine Ersparnisse hat.

Gerade das Eigenheim bildet zumeist das Herzstück des Familienvermögens. Dieses hat man sich Laufe des Lebens erwirtschaftet und man möchte nicht zusehen, wie dieses durch einige Jahre Pflege verbraucht wird. Vielfach besteht der Wunsch, dass die Immobilie für die Familie erhalten bleiben soll.

Dies kann durch eine vorzeitige Regelung mit dem Mittel der vorweggenommenen Erbfolge erreicht werden. Dabei muss man allerdings wissen, dass Schenkungen, die der Betroffene in den letzten zehn Jahren getätigt hat, rückabzuwickeln sind.

Insofern muss der Vertrag der vorweggenommenen Erbfolge so gestaltet werden, dass die Zehnjahresfrist zur Rückforderung ausgehebelt wird. Nur so kann ein umfassender Vermögensschutz gewährleistet werden. Dies erreicht man durch den Einbau von verschiedenen Gegenrechten in den Vertrag.

Genauso wichtig ist, dass der oder die Veräußerer sich mit Sicherungs- und Schutzrechten absichern. Der gute Vertrag zeichnet sich dadurch aus, dass wirtschaftlich gesehen alles beim Alten bleibt. Zu Lebzeiten muss das alleinige Nutzungsrecht bei den Veräußerern liegen. Darüber hinaus müssen Fälle wie z. B. einer Insolvenz, einer Scheidung oder der Arbeitslosigkeit der Kinder mit bedacht werden.

Mit einem guten Vertrag kann Zugriff des Staates auf das Vermögen verhindert werden.

Auf entsprechenden Vermögensschutz haben wir uns spezialisiert. Gerne stehen wir Ihnen für ein Beratungsgespräch zur Verfügung. In dem Gespräch werden wir auch den möglichen Elternunterhalt mit Ihnen erörtern. Ein entsprechender Vertrag muss allerdings frühzeitig erfolgen. Unmittelbar vor dem Einzug ins Pflegeheim ist es oftmals zu spät.

Für die richtige Vorsorge ist es nie zu früh, aber oft zu spät!

Vereinbaren Sie einen Termin, gerne auch telefonisch.


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