Vortrag zum Widerruf von Autofinanzierungen

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Widerruf von Autofinanzierungen ermöglicht günstige Rückgabe von Diesel- und anderen Fahrzeugen

Zwei aktuelle Urteile der Landgerichte Berlin und Arnsberg bestätigen es:

Zahlreiche Autofinanzierungen belehren fehlerhaft oder unzureichend über das Widerrufsrecht des Verbrauchers. Damit kann der Verbraucher immer noch widerrufen und damit das Fahrzeug gegen Erstattung der Anzahlung sowie geleisteter Zins- und Tilgungsraten zurückgegeben.

Ansatzpunkte für einen erfolgreichen Widerruf können neben Fehlern der Widerrufsinformation selbst auch fehlende oder fehlerhafte Pflichtangaben sein, § 492 Abs. 2 BGB. Dabei wurden Fehler bereits bei fehlenden Angaben zum Kündigungsrecht des Verbrauchers, bei den Angaben zur Berechnung einer Vorfälligkeit oder bei fehlenden Angaben zum Darlehensvermittler festgestellt.

Allerdings sind derzeit auch zahlreiche andere (mögliche) Fehler in der Diskussion, so etwa fehlerhafte Angaben im Zusammenhang mit einer mitvertriebenen Versicherung oder fehlerhafte Angaben zum Anspruch auf einen Tilgungsplan.

Letztlich kann es aber auch schon an der Übergabe einer Vertragsurkunde oder des schriftlichen Antrags des Verbrauchers fehlen.

Aktuell berichtete das Verbrauchermagazin Plusminus am 17.01.2018 über die erheblichen wirtschaftlichen Vorteile, die der Verbraucher hier erzielen kann.

Aufgrund der aktuellen Brisanz dieses Themas “Widerruf von Autofinanzierungen“ hält daher Rechtsanwalt Sebastian Koch, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht von der Kanzlei Berlinghoff am 30.01.2018 einen Vortrag dazu im Johannisbergcafé in Bad Nauheim. Aufkommende Fragen werden dort gerne beantwortet.

Der Eintritt ist frei. Um Anmeldung unter angelika.duesberg@berlinghoff.net wird gebeten.

Wir prüfen für Sie gerne in einer kostenfreien Ersteinschätzung, ob Ihr bereits erklärter Widerruf Aussichten auf erfolgreiche Durchsetzung hat.

Rechtsanwalt Koch hat bereits mehrere Vortragsveranstaltungen zu diesem Bereich durchgeführt sowie zahlreiche gerichtliche und außergerichtliche Verfahren erfolgreich abgeschlossen – er wird dementsprechend auf der Seite der Stiftung Warentest gelistet.

Er ist weiter Mitglied im bundesweiten Netzwerk www.jetzt-widerrufen.de.

Rechtsanwalt Sebastian Koch

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

www.widerruf-durchsetzen.de



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