VTB Direktbank nimmt keine Einlagen mehr an - bei Sberbank Direct Entschädigungsfall eingetreten

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Derzeit ändern sich die Rahmenbedingungen für Bankgeschäfte mit Bezug zu Russland rasend schnell. Nachdem eine Reihe russischer Banken von dem Swift-System ausgeschlossen wurden, sind davon zumindest indirekt auch Tochtergesellschaften russischer Banken in der Europäischen Union betroffen.

So hat die Österreichische Bankenaufsicht den Geschäftsbetrieb der in Wien ansässigen Sberbank Europe AG untersagt und den Entschädigungsfall festgestellt. Davon ist auch die Zweigniederlassung in Deutschland, Sberbank Direct, betroffen. In der Verbrauchermeldung der BaFin vom 2. März 2022 heißt es wörtlich:

„Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat am 1. März 2022 mit sofortiger Wirkung der Sberbank Europe AG mit Sitz in Wien die Fortführung des Geschäftsbetriebs untersagt.

Darüber hinaus hat die FMA den Entschädigungsfall für die Sberbank Europe AG festgestellt.

Die Einlagen deutscher Einleger bei der Zweigniederlassung in Frankfurt am Main („Sberbank Direct“) sind über die österreichische Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H (ESA) geschützt.“

Die Inhaber von Konto- und Sparguthaben sind nun von der Österreichischen Einlagensicherung zu entschädigen. Die Entschädigungssumme ist im Regelfall auf 100.000 EUR beschränkt. Bei höheren Guthaben greift nach dem maßgeblichen österreichischen Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz - ESAEG - in Ausnahmefällen eine Höchstgrenze von 500.000 EUR, soweit im letzten Jahr vor dem Entschädigungsfall Einzahlungen mit besonderer Herkunft, wie Eigenheimverkauf, diverse Sozialleistungen, Versicherungsleistungen oder z.B. Zahlungen nach einer Scheidung, Hochzeit, bzw. Erbschaften erfolgten.

Bei der in Frankfurt ansässigen VTB Bank (Europe) SE, die auch als VTB Direktbank auftritt, läuft der Geschäftsbetrieb derzeit mit Ausnahme des Neugeschäfts weiter, obwohl die Muttergesellschaft in Russland von den Sanktionen betroffen ist. Die weitere Entwicklung ist derzeit noch nicht absehbar. Allerdings haben andere Geldinstitute in Deutschland laut einer Meldung des Handelsblatts mitgeteilt, dass sie keine Überweisungen mehr an die VTB Bank (Europe) SE vornehmen. So heißt in dem Artikel vom 7. März 2022 wörtlich:

„Der Ableger der russischen Bank erhält zudem keine Überweisungen mehr von Deutscher Bank, Commerzbank, DKB und den Genossenschaftsbanken“

Vor diesem Hintergrund muss die weitere Entwicklung aufmerksam beobachtet werden.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Ingo M. Dethloff, der bereits zahlreiche Kunden der Sberbank berät, bietet betroffenen Bankkunden Beratung in deutscher und russischer Sprache an.



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