VW Dieselskandal: Bundesgerichtshof weckt neue Hoffnungen für vermeintlich verjährte Fälle

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Am 25.05.2020 hat der BGH nun endlich den ersten Fall zum sogenannten VW-Dieselskandal entschieden. Anders als beispielsweise das OLG Braunschweig hat der BGH dem geschädigten VW-Kunden mit dem Motor EA 189; Euronorm 5, auf ganzer Linie Recht gegeben und geurteilt, dass der VW-Kunde das Fahrzeug zurückgeben kann. Einzig: Er muss sich die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen.

Das Urteil hat zunächst große Auswirkung auf die noch bei den Gerichten anhängigen Klagen gegen VW. Denn das Urteil stellt auch fest, dass VW hier vorsätzlich gehandelt hat. Bei einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung gilt eine dreijährige Verjährungsfrist ab Kenntnis vom Schaden und Schädiger.

Bis zur Entscheidung des BGH war aus unserer Sicht unklar, ob eine vorsätzliche Handlung von VW angenommen werden konnte. VW hat sich damit verteidigt, lediglich Anpassungen im erlaubten Rahmen vorgenommen zu haben. Diese Unsicherheit ist nun beseitigt. Daher meinen wir, dass man auch heute noch neue Klagen gegen VW im Rahmen des Dieselskandals zu Gericht geben kann und diese Ansprüche nicht verjährt sind.

Außerdem eröffnet das Urteil auch im Falle einer Verjährung neue Anspruchsgrundlagen. So legt § 852 BGB fest, dass ein bereicherungsrechtlicher Herausgabeanspruch des wirtschaftlichen Vorteils auch in verjährten Fällen besteht, sofern die Bereicherung aus einer unerlaubten Handlung resultiert. Die vorsätzliche sittenwidrige Schädigung ist die stärkste Form der unerlaubten Handlung. Über diese Norm kann man dann zwar nicht das Fahrzeug zurückgeben, aber den Gewinn aus dem Verkauf bei VW abschöpfen.

Rechtsanwalt Dietmar Klinger aus der auf Verbraucherrecht spezialisierten Kanzlei Dr. Eckardt und Klinger rät jedem Verbraucher mit einem betroffenen Fahrzeug, der bislang noch keine rechtlichen Schritte unternommen hat, nunmehr anwaltlichen Rat einzuholen und die vorhandenen Optionen prüfen zu lassen. Die Kanzlei Dr. Eckardt und Klinger steht Ihnen für die Prüfung und die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gerne zur Verfügung.



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