Waldorf Frommer | Abmahnung 2015 wegen "Inherent Vice" | Was tun? Reagieren Sie richtig!

  • 2 Minuten Lesezeit

Im Jahr 2015 verschicken die Waldorf Frommer Rechtsanwälte sogenannte Abmahnungen im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH für unzählige Filme. Einer davon heißt „Inherent Vice“, in dem Joaquin Phoenix einen kiffenden Privatdetektiv im Kalifornien der Siebziger spielt.

Oft sind diese Waldorf-Frommer-Abmahnungen nicht rechtens, nämlich dann, wenn andere Personen den Film angeboten und der Abgemahnte hierbei nichts verschuldet hat. Lesen Sie hier, um was es genau geht und wie Ihre Verteidigungsmöglichkeiten sind.

Was ist eine Waldorf-Frommer-Abmahnung?

Von den Rechtsanwälten Waldorf Frommer wird dem betroffenen Anschlussinhaber vorgeworfen, er habe den Film „Inherent Vice – Natürliche Mängel“ im Internet über eine Tauschbörse verbreitet. Diese Verbreitung verletze die Urheberrechte der Warner Bros., namentlich das Recht nach § 19a UrhG, also der Zugänglichmachung im Internet.

Dem Anschlussinhaber wird dabei nicht der Download, sondern dessen Weitergabe an Dritte mittels einer Tauschbörse vorgeworfen. Bei Nutzung einer Tauschbörse werden die bezogenen Daten auch an andere Nutzer der Tauschbörse weitergegeben. Dies wissen viele Internetnutzer nicht.

Die angebliche Verletzung der Urheberrechte an „Inherent Vice – Natürliche Mängel“ löst einen Unterlassungsanspruch aus, daher fordern die Münchner Anwälte den Abschluss eines Unterlassungsvertrags. Des Weiteren muss der Störer Anwaltskosten in Höhe von € 215,00 erstatten. Ist der Anschlussinhaber Täter, muss er zusätzlich € 600,00 Schadenersatz leisten.

Sind die Forderungen berechtigt?

Der Abgemahnte sollte sich unbedingt mit der Abmahnung wegen „Inherent Vice – Natürliche Mängel“ auseinandersetzen und prüfen, ob die Ansprüche auf Unterlassung, Anwaltskosten und Schadensersatz ganz oder zum Teil begründet sind.

Nur dann, wenn der Abgemahnte selbst der Täter war, bestehen in rechtlicher Hinsicht keine Verteidigungsmöglichkeiten.

Sofern jedoch Dritte, wie Kinder, Partner, Mitbewohner, Familienmitglieder, Gäste oder andere, den Film „Inherent Vice – Natürliche Mängel“ angeboten haben, gibt es in etlichen Fallkonstellationen sehr gute Verteidigungsmöglichkeiten. Immer dann, wenn der Abgemahnte seine Pflichten bezüglich der Mitnutzer der Internets erfüllt hat, haftet er nicht. Andernfalls könnte niemand anderen Personen seinen Internetzugang überlassen, ohne in die Gefahr einer unabwendbaren Haftung zu geraten.

Was tun nach Erhalt der Abmahnung wegen „Inherent Vice“?

Bewahren Sie Ruhe und reagieren Sie umsichtig und niemals ohne Anwalt. Geben Sie keine modifizierte Unterlassungserklärung ab, wenn Sie den Täter nicht kennen oder nicht haften. Gerade dann, wenn Sie nicht wissen, wer den Film überhaupt veröffentlicht hat, begeben Sie sich nach Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung in die Gefahr einer Vertragsstrafe von € 5.000,00, da Sie die Quelle der Urheberrechtsverletzung überhaupt nicht abstellen können.

Kostenlose Erstberatung bundesweit – faire Pauschalpreise

Gerne können Sie bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „Inherent Vice – Natürliche Mängel“ meine kostenlose telefonische Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite) nutzen, gerne auch am Wochenende.

Mehr Informationen und ein Kontaktformular erhalten Sie unter www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A., steht für:

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