Waldorf Frommer Abmahnung April 2013: Twentieth Century Fox Home Entertainment - How I Met Your Mother

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Neue Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte im April 2013: Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH - How I Met Your Mother Staffel 8 Folge 10

How I Met Your Mother - Staffel 8 - Folge 10 (TV-Folge) wird zum Gegenstand einer Abmahnung gemacht: Waldorf Frommer Abmahnung vom 04.04.2013 für Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss vom 02.01.2013!

Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München verschicken auch im April 2013 wieder zahlreiche Abmahnungen wegen "illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss". Diesmal erfolgen die Abmahnungen im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, Frankfurt am Main, und datieren beispielsweise vom 04.04.2013

Dem Anschlussinhaber wird vorgeworfen, dass über seinen Internetanschluss die urheberrechtlich geschützte Fernsehserie „How I Met Your Mother Staffel 8 Folge 10" am 02.01.2013, also ca. 3 Monate vor der Abmahnung,  in einer Internet-Tauschbörse illegal heruntergeladen und widerrechtlich weltweit zum Download angeboten zu haben. Es handele sich um ein illegales Tauschbörsenangebot. Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH   habe die ausschließlichen Verwertungsrechte an dem Werk eingeräumt erhalten.

Folgende Daten werden genannt:

Dateiname: How I Met Your Mother Staffel 8 Folge 10"

Rechteinhaber: Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH   

Datum / Uhrzeit: z.b. 02.01.2013, 10:50:51 bis 02.01.2013,  11:15:32

IP-Adresse: z.B. 123.456.7.89

Ferner wird in einem gesondert beigefügten Ermittlungsdatensatz der Provider, die Benutzerkennung und der Anschlussinhaber genannt. Ferner wird neben dem Beginn zeitlichen Beginn des Angebots das Ende des Angebots, IP-Adresse, File Hash und das Werk genannt.

Im Rahmen des zivilrechtlichen Auskunftsverfahrens hat das zuständige Landgericht (der Beschluss des Landgerichts ist der Abmahnung stets beigefügt) mit Beschluss dem Provider gestattet, Auskunft über die Identität des zugehörigen Anschlussinhabers zu erteilen. Der Provider habe daraufhin mitgeteilt, dass die ermittelte IP-Adresse dem Anschluss des Anschlussinhabers zum Zeitpunkt der festgestellten Urheberrechtsverletzung zugewiesen war.

Der Anschlussinhaber wird aufgefordert eine Unterlassungserklärung abzugeben (Ein Entwurf ist der Abmahnung beigefügt) und eine pauschale Zahlung von 471,00 € zu leisten. Hierfür wird regelmäßig eine kurze Frist  für die Abgabe der Unterlassungserklärung und eine etwas längere Frist für die Zahlung des geforderten Schadensersatzes gesetzt.

Anmerkung aus rechtlicher Sicht:

Auffallend ist, dass in den neuen Abmahnungen die verlangte Zahlungshöhe von den bisherigen Abmahnungen abweicht. Bislang wurden bei den Abmahnungen der Waldorf Frommer Rechtsanwälte bei Filmen stets Beträge von 956,00 EUR verlangt. Bei den neuen Abmahnungen geht es um Beträge von 471,00 EUR. Dies ist möglicherweise ein Vorgriff darauf, dass der Gesetzgeber künftig die Abmahnkosten begrenzen will.

Gelegentlich erhält der Betroffene Anschlussinhaber unmittelbar nach Erhalt der Abmahnung eine telefonische Nachfrage durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte. Der Sinn dieser Nachfrage erschließt sich nicht, da die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung noch nicht abgelaufen ist und es daher keinen Grund für eine telefonische Nachfrage durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte gibt. Möglicherweise hat die Nachfrage den Sinn, bereits telefonisch eine Zahlungsvereinbarung zu treffen. Es kann daher nur davor gewarnt werden, telefonische Nachfragen zu beantworten. Waldorf Frommer sollte vielmehr mitgeteilt werden, dass sie fristgemäß eine schriftliche Antwort auf die Abmahnung erhalten wird.

Die Gefahr von Folgeabmahnungen durch andere Rechteinhaber oder durch denselben Rechtinhaber muss gesehen werden. Es gibt aber Möglichkeiten, um Folgeabmahnungen zu verhindern.

Die vorbereitete Unterlassungserklärung sollte  nicht ohne Prüfung unterschrieben werden.

Ob die Forderung zurückgewiesen werden kann, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.

Ggf. kommt auch eine vergleichsweise Einigung in Frage, die eine Reduzierung der Forderung beinhaltet.

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer sind verstärkt dazu übergegangen, notfalls auch durch eine gerichtliche Auseinandersetzung die Ansprüche weiter zu verfolgen. Ein Ignorieren der Abmahnung kann daher erhebliche finanzielle Folgen haben.

Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht)*
Rechtsanwalt
* Master of Laws für Medienrecht 


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