Waldorf Frommer-Abmahnung - Bornholmer Straße - € 815,00 - was tun?

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Kurz nach Ausstrahlung des Films über die Geschehnisse am Ostberliner Grenzübergang „Bornholmer Straße“ sind bereits Waldorf Frommer-Abmahnungen in Umlauf. Die Universum Film GmbH lässt das angebliche Verteilen des Films „Bornholmer Straße“ in Internettauschbörsen mit sog. Abmahnschreiben verfolgen. Abgemahnte werden aufgefordert, € 815,00 für etwas zu bezahlen, was sie oft überhaupt nicht gemacht haben. Zentrale Forderung ist allerdings das Unterlassen der Verbreitung des Films. Betroffene sollen eine lebenslang gültige Unterlassungserklärung abgeben.

Das richtige Verhalten nach dem Erhalt einer Abmahnung

Bei der Waldorf Frommer-Abmahnung wegen „Bornholmer Straße“ kommt man mit der Argumentation „Ich habe nichts gemacht“ oder „alles Betrug und Abzocke“ nicht weiter. Stattdessen muss man sauber juristisch argumentieren, warum eine Haftung entfallen kann. Halten Sie sich also zunächst an folgende Punkte:

  • Ruhe bewahren und nicht vorschnell handeln.
  • Reagieren: Wer die Abmahnung ignoriert, kann sofort verklagt werden, da die Waldorf Frommer Rechtsanwälte dann von einer Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers ausgehen dürfen (die aber oft nicht gegeben ist).
  • Hören Sie nicht auf Ratschläge im Internet. Jeder Fall ist anders und die Artikel im Internet sind oft veraltet und die Rechtsprechung hat sich in den letzten Monaten sehr verändert.
  • Vermeiden Sie, wenn möglich, eine modifizierte Unterlassungserklärung. Auch diese erfüllt den Unterlassungsanspruch der Gegenseite und ist lebenslang gültig.

Die optimale Verteidigung

Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte sind Profis auf ihrem Gebiet. Stellen Sie daher Waffengleichheit her und lassen Sie sich anwaltlich beraten und vertreten. Dann sparen Sie sich oft die gefährliche (modifizierte) Unterlassungserklärung. Diese ist auch ohne Schuldeingeständnis lebenslang gültig, erfüllt die Hauptforderung der Abmahnung und kann Vertragsstrafen von mehreren tausend Euro auslösen.

Sofern andere den Film „Bornholmer Straße“ angeboten haben und der Anschlussinhaber keine Pflichten verletzt hat, so haftet er überhaupt nicht. Die richtige Reaktion sieht daher in einem solchen Fall folgt aus:

  • Keine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben: Wer nichts gemacht hat, muss sich auch nicht lebenslang verpflichten.
  • Nichts bezahlen, insbesondere keine Teilzahlungen von € 100 oder € 150, die einem Schuldeingeständnis gleichkommen.
  • Anwaltliches Verteidigungsschreiben an Waldorf Frommer schicken, in dem klar gemacht wird, warum sowohl die Täter- als auch die Störerhaftung entfallen.

In vielen Fällen heißt das: Wenn andere Nutzer Ihres Internetanschlusses wie Partner, Kinder, Gäste, Mieter, Mitbewohner u. a. den Film „Bornholmer Straße“ im Internet angeschaut oder angeboten haben, kann die Haftung des Abgemahnten entfallen, wenn er keine Pflichten verletzt hat. Erst kürzlich hat der BGH in einem Fall die Störer-Haftung der Eltern für volljährige Kinder verneint.

Praxistipp: Viele Anwälte raten standardmäßig zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Das ist nicht nur oft falsch, sondern kann auch fatale finanzielle Folgen für den Unterzeichner haben.

Was Sie nun tun sollten

Ob Sie als Täter, als Störer oder überhaupt für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind, sollten Sie einen mit Filesharing-Abmahnungen erfahrenen Rechtsanwalt wie Matthias Hechler, M.B.A. prüfen lassen. Sofern Sie als Täter oder Störer haften, kann eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Die allermeisten meiner Mandanten verweigern dennoch die Zahlung.

Sie können Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. telefonisch kontaktieren. Rufen Sie mich für eine kostenlose Erstberatung täglich (auch am Wochenende) von 8:00 Uhr bis 20:00 an oder nutzen Sie das Kontaktformular unter www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

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