Waldorf Frommer Abmahnung – Constantine (TV-Serie) | So reagieren Sie richtig!

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Auch die Mysteryserie „Constantine“ ist nun Gegenstand von Waldorf Frommer Abmahnungen. Lesen Sie hier, was man tun kann.

Die Serie aus dem Jahr 2015 handelt von John Constantine, einem Ermittler und Meister des Okkulten, der mit seinem Glauben hadert, während er von den Sünden seiner Vergangenheit eingeholt wird. Plötzlich wird er in die Rolle des Retters der Menschheit vor den mächtigen Kräften der Dunkelheit katapultiert.

Die Fernsehserie „Constantine“ ist eine Adaption der Graphic-Novel-Reihe Hellblazer von DC Comics und wird in Internettauschbörsen rege verteilt. Dies kann eine Abmahnung der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer zur Folge haben. Denn das illegale Verteilen von derartigen Serien im Internet ist verboten.

Oft ist der Täter nicht bekannt

Oft wissen Abgemahnte überhaupt nichts von derartigen Urheberrechtsverletzungen und wundern sich bzw. vermuten hinter der Abmahnung sogar Betrug oder Abzocke. Dies ist jedoch nicht der Fall, da die Datenermittlungen fehlerfrei sind und davon ausgegangen werden kann, dass jemand im Haushalt eine oder mehrere Folgen der Serie „Constantine“ im Internet angeboten hat, auch wenn es oft auch niemand zugeben will. Gerade in diesen Fällen sollte man auf keinen Fall die oft zitierte „modifizierte“ Unterlassungserklärung abgeben, denn diese löst sofort eine Vertragsstrafe von € 5.000,00 aus, wenn die Serie nach wie vor angeboten wird.

Zentrale Frage bei derartigen Waldorf Frommer Abmahnungen ist stets, ob der Abgemahnte überhaupt dafür verantwortlich gemacht werden kann, wenn andere wie z. B. Partner, Kinder, Mitbewohner, Gäste, Mieter oder andere die Serienfolgen angeboten haben.

Viele Abgemahnte haften nicht

Hat der Anschlussinhaber bzw. der Abgemahnte keine Pflichten verletzt, so haftet er nicht und muss keine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben und auch die geforderten Beträge nicht bezahlen.

Lassen Sie unbedingt von einem spezialisierten Anwalt prüfen, ob Sie überhaupt eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben müssen oder nicht. Diese Unterlassungserklärung gilt lebenslang und löst bei Verstößen Vertragsstrafen aus, die einen Normalverdiener finanziell ruinieren können.

Kostenlose Erstberatung bundesweit

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat bereits tausende Waldorf-Frommer-Abmahnungen bearbeitet und hilft bundesweit zu einem fairen Pauschalpreis.

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