Waldorf Frommer Abmahnung - Das erstaunliche Leben des Walter Mitty - € 815,00 - was tun?

  • 3 Minuten Lesezeit

Sie haben eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Filesharings des Films „Das erstaunliche Leben des Walter Mitty“ im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH erhalten? Geben Sie niemals eine modifizierte Unterlassungserklärung ab und bezahlen Sie keine Beträge von € 150,00, wenn Sie weder als Täter noch als Störer haften.

Ist die Waldorf Frommer-Abmahnung wegen „Das erstaunliche Leben des Walter Mitty“ Betrug oder Abzocke?

Nein, jedenfalls nicht im rechtlichen Sinne. Die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH verfolgt, vertreten durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer, Filesharer wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung an dem Film „Das erstaunliche Leben des Walter Mitty“. Abgemahnte sollen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und € 815,00 zahlen. Der Betrag gliedert sich in Anwaltskosten € 215,00 und Schadensersatz in Höhe von € 600,00.

Forderung in der Abmahnung oft rechtswidrig, da keine Haftung vorliegt

Die Waldorf Frommer Anwälte gehen in den Abmahnungen davon aus, dass der angeschriebene Anschlussinhaber als Täter oder Störer haftet. Dies stimmt jedoch oft nicht, denn: Sobald andere Personen für die angebliche Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind, haftet der Abgemahnte tatsächlich nur dann, wenn er verpflichtet war, diese Personen über die Rechtswidrigkeit von Internettauschbörsen zu belehren und Verbote von deren Nutzung auszusprechen.

In vielen Fällen heißt das: Wenn andere Personen wie Partner, Kinder, Gäste, Mieter, Mitbewohner u. a. den Film „Das erstaunliche Leben des Walter Mitty“ im Internet angeschaut oder angeboten haben, kann die Haftung des Abgemahnten entfallen, wenn er keine Pflichten verletzt hat. Erst kürzlich hat der BGH in einem Fall die Störer-Haftung der Eltern für volljährige Kinder verneint.

Praxistipp: Viele Stimmen im Internet und leider auch viele Anwälte raten bei einer Waldorf Frommer-Abmahnung wegen „Das erstaunliche Leben des Walter Mitty“ dazu, immer eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Das ist oft unnötig und kann auch schlimme finanzielle Folgen haben.

Vorsicht vor der gefährlichen (modifizierten) Unterlassungserklärung

Jede Unterlassungserklärung, die Sie abgeben, erfüllt die Hauptforderung der Gegenseite, nämlich den Unterlassungsanspruch – ganz gleich, ob mit oder ohne Schuldeingeständnis abgegeben. Zudem ist sie lebenslang gültig und bei einem Verstoß gegen die modifizierte Unterlassungserklärung können massive Vertragsstrafen auf den Unterzeichner zukommen, und zwar pro Verstoß mindestens € 5.000,00.

Das richtige Verhalten bei einer Abmahnung von Waldorf Frommer

Wenn Sie eine Waldorf Frommer-Abmahnung wegen „Das erstaunliche Leben des Walter Mitty“ erhalten haben und weder Täter noch Störer waren, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Keine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, nichts zahlen.
  • Keine Tipps von Hotlines oder aus dem Internet einholen.
  • Sachverhalt anwaltlich prüfen lassen.
  • Abmahnung nicht ignorieren.

Falsch wäre Folgendes, wenn Sie nicht haften

  • Modifizierte Unterlassungserklärung abgeben,
  • € 150 oder € 100 bezahlen.

Ob Sie als Täter, als Störer oder überhaupt für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind, sollten Sie einen mit Filesharing-Abmahnungen erfahrenen Rechtsanwalt wie Matthias Hechler, M.B.A. prüfen lassen. Sofern Sie als Täter oder Störer haften, kann eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Die allermeisten meiner Mandanten verweigern dennoch die Zahlung.

Sie können Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. telefonisch kontaktieren. Rufen Sie mich für eine kostenlose Erstberatung täglich (auch am Wochenende) von 8:00 Uhr bis 20:00 an oder nutzen Sie das Kontaktformular unter www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

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