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Waldorf-Frommer-Abmahnung | „Der Knastcoach“ angeschaut? Reagieren Sie richtig!

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Für den Rechteinhaber Warner Bros. Entertainment GmbH versenden die Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer aus München urheberrechtliche Abmahnungen an Internetanschlussinhaber wegen der Verletzung an den Rechten des Filmes „Der Knastcoach“.

Bei dem 2015 veröffentlichten Film geht es um einen Millionär, der zu einer Haftstrafe verurteilt wird und sich mithilfe seines Autowäschers vor dem Antritt seiner Freiheitsstrafe auf den Gefängnisalltag vorbereiten will.

Was wird dem Abgemahnten vorgeworfen?

Dem Abgemahnten wird zur Last gelegt, den Film über eine Internet-Tauschbörse, wie BitTorrent, eDonkey oder Limewire, anderen Nutzern zum Download angeboten und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Dieses Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist jedoch dem Urheber beziehungsweise Rechteinhaber, vorliegend also der Warner Bros. Entertainment GmbH, gem. § 19a UrhG vorbehalten. Ohne eine Einwilligung der Rechteinhaber ist diese Form der Bereitstellung verboten.

Im Namen ihrer Mandantschaft fordern die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München wegen der Rechtsverletzung an „Der Knastcoach“ den Anschlussinhaber auf, einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu zahlen, der die Schadensersatz- und Aufwendungsersatzkosten umfasst. Außerdem soll er eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist abgeben. Der Abmahnung von Waldorf Frommer für „Der Knastcoach“ ist bereits eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt. Diese muss und sollte nicht unüberlegt verwendet werden.

Wie reagiere ich richtig auf die erhaltene Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Der Knastcoach“?

Nach dem Erhalt der Abmahnung sollten Sie Ruhe bewahren. Vorschnelle Handlungen, wie die übereilte Zahlung des geforderten Betrags, schwächen unnötig die noch gute Ausgangslagen. Es ist ratsam, einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen. Dieser kann die Abmahnung überprüfen und die mitgeschickte Unterlassungserklärung insoweit abändern, dass sie sich nur noch auf die notwendigen Angaben beschränkt und nicht zu weit gefasst ist.

Lohnt sich ein Vorgehen gegen die urheberrechtliche Abmahnung von Waldorf Frommer für „Der Knastcoach“?

In manchen Fällen lohnt es sich, gegen die Abmahnung vorzugehen. Zum Beispiel dann, wenn Sie sich sicher sind, dass nicht Sie, sondern ein Dritter den Film „Der Knastcoach“ verbreitet hat.

Ein in der Materie kundiger Rechtsanwalt kann prüfen, ob und inwieweit Sie für die in Frage stehende Urheberrechtsverletzung haften, wenn Sie selbst nicht die Urheberrechtsverletzung begangen haben. In diesem Fall könnten Sie nur noch als Störer haftbar gemacht werden und der Schadensersatz könnte zurückgewiesen werden. Gerade dann, wenn ein volljähriges Familienmitglied das illegale Filesharing betrieben hat, muss der Fall ebenso neu bewertet werden. So der Bundesgerichtshof in seinem BearShare-Urteil im Jahr 2014 (BGH, Urt. v. 08.01.2014, I ZR 169/12 „BearShare“).

Wenn auch Sie eine Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „Der Knastcoach“ erhalten haben, dann können Sie sich an uns wenden.

Das erste telefonische Gespräch, in dem wir Kosten und Risiken mit Ihnen besprechen, ist für Sie kostenlos. Dieses Gespräch wird ihnen regelmäßig aber schon helfen, die ganze Angelegenheit deutlich ruhiger zu sehen. Falls Sie sich danach von uns vertreten lassen wollen, vertrauen Sie auf unsere schnellen Reaktionszeiten. Im Notfall können wir in wenigen Stunden reagieren. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

Ihre Kanzlei Wachs Rechtsanwälte


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