Waldorf-Frommer-Abmahnung | "Der Knastcoach" (Film) abgemahnt? - reagieren Sie richtig!

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Die Kanzlei Waldorf Frommer verschickt Abmahnungen im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH mit dem Vorwurf des illegalen Filesharings des Films „Der Knastcoach“ mit Will Ferrell.

In dem Film bereitet sich Will Ferrell als Banker auf den Knast vor, indem ihm der gerissene Autoreiniger Kevin Hart die nötigen Kniffe für den Gefängnisalltag beibringt.

Der Film ist momentan heiß begehrt in Internet-Tauschbörsen, wo man illegal Kopien des Films herunterladen kann. Bereits beim Runterladen selbst oder auch beim Streaming geht man das Risiko ein, von einer Ermittlungsfirma erwischt zu werden, die für den Rechteinhaber Warner Bros. tätig ist. Diese Ermittlungen sind gerichtsfest. Gehen Sie also bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung davon aus, dass tatsächlich jemand den Film „Der Knastcoach“ über Ihren Internetanschluss angeboten hat. Die Frage ist allerdings, ob der Abgemahnte, der den Film selbst nicht angeboten hat, hierfür überhaupt verantwortlich ist.

In vielen Fällen, in denen jemand anderes den Film angeboten hat, kann die Haftung des Internetanschlussinhabers entfallen.

Oft haften die Abgemahnten für die Urheberrechtsverletzung nicht!

Wer eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Der Knastcoach“ erhalten hat, sollte unbedingt von einem Spezialanwalt prüfen lassen, ob die Abmahnung berechtigt ist.

Denn wenn jemand anderes (Partner, Kinder, Gäste, Mieter, Mitbewohner etc.) und nicht der Abgemahnte den Film heruntergeladen oder gestreamt hat, kann die Haftung des Abgemahnten entfallen, nämlich dann, wenn der Abgemahnte keine Pflichten verletzt hat. Bei minderjährigen Kindern hat man z. B. unter anderem die Pflicht, diese über die Rechtswidrigkeit von Tauschbörsennutzungen zu belehren. Hat man alle Pflichten erfüllt, so kann man jedwede Haftung von sich weisen. Weiß man nicht, wer die Tat begangen hat, so kann es sogar sein, dass überhaupt niemand haftet.

Lassen Sie die Haftung prüfen!

Bevor Sie sich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben (was oft überhaupt nicht notwendig ist), sollten Sie von einem spezialisierten Anwalt wie Matthias Hechler, M.B.A. prüfen lassen, ob Sie überhaupt haften. Bei einem unverschuldeten Autounfall nimmt ja auch niemand freiwillig die Schuld auf sich, wenn der Unfallgegner Schuld war.

Kostenlose Erstberatung bundesweit

Nutzen Sie meine kostenlose telefonische Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite), gerne auch am Wochenende, wenn Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Der Knastcoach“ erhalten haben.

Mehr Informationen und ein Kontaktformular erhalten Sie unter www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung.

Die Vorteile der Anwaltskanzlei Hechler sind:

  • Keine Abgabe einer ungeschuldeten modifizierten Unterlassungserklärung
  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Beratung auch am Wochenende
  • Faire Pauschalpreise
  • Bundesweite Hilfe

Ich freue mich auf Ihren Anruf.


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