Waldorf Frommer Abmahnung - Die Tribute von Panem – Catching Fire“

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Waldorf Frommer fordern € 815,00 für Filesharing des Films "Die Tribute von Panem - Catching Fire"

Mit Erfahrung aus über 17.000 Abmahnungen ist die Anwaltskanzlei Hechler der richtige Ansprechpartner, wenn Sie eine Waldorf Frommer-Abmahnung der illegalen Verbreitung von „Die Tribute von Panem - Catching Fire" erhalten haben. Der US-amerikanische Science-Fiction-Film basiert auf dem gleichnamigen Buch von Suzanne Collins und läuft seit dem 21.November 2013 in den deutschen Kinos.

Um was geht es in der „Die Tribute von Panem - Catching Fire"-Abmahnung?

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Studio Canal GmbH ab. Sie behaupten, der Anschlussinhaber hafte als Täter oder Störer für den Upload des Films „Die Tribute von Panem - Catching Fire". Waldorf Frommer fordert eine Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe und Schadensersatz. Die Forderungen gliedern sich entsprechend § 97a UrhG in Anwaltskosten u. a. (€ 215,00) und Schadensersatz (€ 600,00).

Ist das Waldorf-Schreiben nur Abzocke oder Betrug?

Nein. Ein Gutachter wird bestätigen können, dass der Upload von „Paranoia - Riskantes Spiel" tatsächlich stattgefunden hat. Nicht allen Internetnutzern ist bekannt, dass bei der Nutzung von Tauschbörsen-Software nicht nur Dateien heruntergeladen werden, sondern auch zum Download angeboten werden. Irrtümlich glauben viele, die Verwendung einer entsprechenden Software sei ungefährlich. 

Muss ich bezahlen und die Unterlassungserklärung abgeben?

Nur Täter oder Störer sind für diese Urheberrechtsverletzung verantwortlich. Solange Ihre Verantwortlichkeit nicht geklärt ist, geben sie keine Unterlassungserklärung ab. Haben andere User wie Kinder, Partner, Mitbewohner, Mieter oder Besucher den Anschluss mitbenutzt, kann die Tätervermutung entfallen, wenn z. B. der Anschlussinhaber außer Haus und der PC ausgeschaltet war. Sofern der Anschlussinhaber seine Belehrungspflichten gegenüber Dritten eingehalten hat, kann selbst eine Störerhaftung entfallen.

Ein Spezialanwalt hilft!      

Ziel unserer Verteidigung im optimalen Fall: Die vollständige Abwehr der Zahlungsforderungen und der Verzicht auf eine modifizierte Unterlassungserklärung. Wir warnen ausdrücklich vor pauschalen Ratschlägen zur Abgabe einer „modifizierten Unterlassungserklärung" und oft auch noch zur Zahlung von € 150,00 an Waldorf. Beides ist sträflich falsch, wenn der Anschlussinhaber weder als Täter noch als Störer haftet.

Im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung erörtern wir die Sach- und Rechtslage. 

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Telefon 07171 - 18 68 66

  • Erfahrung mit über 17.000 Abmahnungen
  • Bundesweite Hilfe
  • Faire Pauschalpreise

Mehr Informationen zu Abmahnungen im Internet unter www.abmahnungs-abwehr.de.


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