Waldorf Frommer Abmahnung | "Ein freudiges Ereignis" (Film) angeschaut? Reagieren Sie richtig!

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Sie haben Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Films „Ein freudiges Ereignis“ erhalten? Die Universum Film GmbH fordert eine Unterlassungserklärung und € 815,00? Lesen Sie hier, was zu tun ist.

Der Film „Ein freudiges Ereignis“ ist eine französisch-belgische Tragikomödie von Rémi Bezançon aus dem Jahr 2013, in dem ein Endzwanziger-Paar erlebt, was es wirklich heißt, Eltern zu werden - nämlich beileibe nicht nur Spaß. So ehrlich wurde der Mythos von der glücklichen Elternschaft selten zerpflückt.

Der Film erfreut sich deshalb reger Beliebtheit in Filesharing-Internetbörsen und auf Streamingportalen. Wer beim Download bzw. gleichzeitig erfolgendem Upload erwischt wurde, kann eine Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten. Wenn der Abgemahnte als Täter oder Störer haftet, ist es vollkommen egal, ob er dies bewusst gemacht hat oder in der kurzen Ermittlungszeit nicht der gesamte Film hat angeboten werden können. Die Schreiben der Münchner Kanzlei sind in jeder Hinsicht gerichtsfest, falls eine Haftung vorliegt.

Oft haften Abgemahnte überhaupt nicht

Anders sieht es allerdings aus, wenn der Abgemahnte überhaupt nicht der Täter war. Heute kommt es oft vor, dass man das Internetpasswort Mitbewohnern oder Gästen bereitstellt. Auch Familienmitglieder kommen oft als Täter für den Upload des Films „Ein freudiges Ereignis“ in Frage. Hier ist wichtig zu wissen, dass es keine Sippenhaft gibt. Es haftet wirklich nur derjenige, der verantwortlich ist, und nicht der Anschlussinhaber automatisch.

Sobald also jemand anders den Film angeboten hat, sollte man einen fachkundigen engagierten Anwalt prüfen lassen, ob der Anschlussinhaber überhaupt als Störer haftet. Diese sog. Störerhaftung greift nämlich nur im Falle von Pflichtverletzungen des Abgemahnten gegenüber dem Täter. Solche haftungsbegründenden Pflichtverletzungen scheiden bei volljährigen Familienmitgliedern oft aus. Aber auch in anderen Konstellationen haften Abgemahnte nicht, nämlich dann, wenn sie ihre (Belehrungs- und Verbots-) Pflichten gegenüber den Mitnutzern des Internetanschlusses erfüllt haben.

Viele (fast alle?!) sagen, man muss eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben

Dies ist in vielen Fällen schlicht und einfach falsch. Der Bundesgerichtshof hat klar entschieden, wann der Anschlussinhaber haftet und wann nicht. Dennoch höre ich täglich von Anrufern, dass ihnen Kanzleien z. B. in Köln oder Berlin mitgeteilt hätten, man müsse immer und auf jeden Fall als abgemahnter Anschlussinhaber eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben und die Sache sei dann erledigt. Das ist in zweierlei Hinsicht falsch. Der Unterlassungsanspruch und der Geldanspruch sind streng zu trennen. Wer eine Unterlassungserklärung an Waldorf Frommer wegen „Ein freudiges Ereignis“ abgibt, bindet sich lebenslang an diesen Vertrag und muss bei einem Verstoß € 5.000,00 bezahlen. Auch sind die Geldforderungen (€ 815,00) damit nicht erledigt, im Gegenteil. Wer die Unterlassungserklärung, verringert seine Chancen, sich später gegen die Geldforderungen verteidigen zu können.

Umso unverständlicher ist es, dass viele Anwälte, die sich auf ihren Internetseiten plakativ als Spezialisten für Abmahnungen bezeichnen, derart dilettantisch vorgehen und für diese Schlechtleistung auch noch Preise zwischen € 400 und € 600 verlangen. Haftet ein Abgemahnter weder als Täter, noch als Störer, so ist die Abgabe einer Unterlassungserklärung ein klarer Anwaltsfehler. Als Abgemahnte sollte man unbedingt die verschiedenen Preis und Vorgehensweisen vergleichen, bevor man einen Anwalt beauftragt.

Nutzen Sie meine kostenlose Erstberatung

Damit Sie sich nicht unnötig an einen Unterlassungsvertrag binden, erläutere ich Ihnen gerne, ob Sie bei einer Abmahnung wegen „Ein freudiges Ereignis“ von Waldorf Frommer überhaupt haften oder ob sowohl eine modifizierte Unterlassungserklärung als auch die Forderung nach € 815,00 zurückgewiesen werden können.

Nutzen Sie meine kostenlose telefonische Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite), gerne auch am Wochenende.

Mehr Informationen und ein Kontaktformular erhalten Sie unter www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung.

Die Vorteile der Anwaltskanzlei Hechler sind:

  • Keine standardmäßige Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung
  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Beratung auch am Wochenende
  • Faire Pauschalpreise
  • Bundesweite Hilfe

Ich freue mich auf Ihren Anruf.

 


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