Waldorf-Frommer-Abmahnung für € 519,50 – „Arrow“ (Serienfolgen) – Was tun? Richtig reagieren!

  • 2 Minuten Lesezeit

Die US-Serie „Arrow“ ist seit Monaten Gegenstand von Waldorf-Frommer-Abmahnungen. Betroffenen wird vorgeworfen, eine oder mehrere Folgen der Serie illegal im Internet über einen BitTorrent-Client angeboten zu haben. Auftraggeber der Münchner Anwälte ist der Rechteinhaber für Deutschland, die Warner Bros. Entertainment GmbH. Sie fordert eine lebenslang gültige Unterlassungserklärung sowie Schadenersatz- und Anwaltskosten. Die finanziellen Forderungen beginnen bei € 519,50 und können bei mehreren Folgen auch € 1.090,00 und mehr betragen.

Was soll ich tun? Soll ich unterschreiben und zahlen?

Das kommt selbstverständlich darauf an, ob Sie als Anschlussinhaber verantwortlich sind oder nicht. Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte vermuten natürlich zunächst, dass der Abgemahnte als Täter oder Störer (= Haftung für Dritte wegen Pflichtverletzung) haftet. Der Abgemahnte haftet, wenn er die Serie „Arrow“ selbst angeboten hat oder dies andere waren und er diesen die Nutzung von Internettauschbörsen verboten hatte. In diesem Fall bietet sich die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung an, sonst nicht.

Sobald nämlich andere den Internetanschluss mitnutzen, wie z. B. Partner, Kinder, Gäste etc., kann die Haftung des Abgemahnten vollständig entfallen. Der Anschlussinhaber haftet nur, wenn Pflichten gegenüber den Mitnutzern bestanden haben und er diese Pflichten auch verletzt hat.

Die Risiken der modifizierten Unterlassungserklärung

Entfällt die Haftung, weil andere „Arrow“ angeboten haben, so sollte man tunlichst keine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Denn: Jede Unterlassungserklärung, erst Recht die modifizierte, ist lebenslang gültig und kann eine Vertragsstrafe von € 5.000,00 pro Verstoß auslösen.

Wenn die Hotline der Rechtsschutzversicherung oder andere – wie so oft – standardmäßig ohne Prüfung des Einzelfalls zur Abgabe einer Unterlassungserklärung raten, so ist dies nicht nur sträflich falsch, sondern kann einen ganz erheblichen finanziellen Schaden bedeuten.

Was tun bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „Arrow“?

Eine Waldorf-Frommer-Abmahnung ist weder Betrug noch Abzocke, sondern sehr ernst zu nehmen. Die Abmahnanwälte sind Profis und lassen sich weder durch einen lapidaren Anruf des Abgemahnten, noch durch selbst verfasste Schreiben von ihren Forderungen abbringen.

Um gleiche Chancen zu schaffen, sollte sich ein Abgemahnter von einem spezialisierten Anwalt wie Matthias Hechler, M.B.A. vertreten lassen. Mit einer Erfahrung aus tausenden Abmahnungen kann er Ihnen sagen, was in Ihrem Fall am besten zu tun ist.

Gerne können Sie bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „Arrow“ meine kostenlose telefonische Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite) nutzen, auch am Wochenende.

Mehr Informationen und ein Kontaktformular erhalten Sie unter www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Keine unnötige modifizierte Unterlassungserklärung
  • Beratung auch am Wochenende
  • Faire Pauschalpreise
  • Bundesweite Hilfe

Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Lesen Sie auch:

http://www.anwalt.de/rechtstipps/waldorf-frommer-abmahnung-lg-hamburg-verbietet-verbraucherdienst-e-v-die-vertretung-von-abgemahnten_069830.html


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Matthias Hechler M.B.A.

Beiträge zum Thema