Waldorf-Frommer-Abmahnung für € 815,00 wegen Yves Saint Laurent-Film | So reagieren Sie richtig!  

  • 2 Minuten Lesezeit

Seit längerem sind Waldorf-Frommer-Abmahnungen wegen des Films „Yves Saint Laurent“ in Umlauf. Hierauf sollte man unbedingt antworten, um jetzt und später Nachteile zu vermeiden.

Filesharing-Software wie BitTorrent kann man zum Herunterladen (und gleichzeitigem Anbieten) von Filmen wie „Yves Saint Laurent“ nutzen. Viele User dieser Internettauschbörsen bedenken jedoch nicht, dass bereits beim Herunterladen oder beim Streaming über Portale wie Popcorn Time die aus vielen Teilen bestehenden Filme kleine Teile der Datei den anderen Nutzern des p2p-Netzwerks angeboten werden.

Wer beim Download/Upload erwischt wird, hat in diesem Fall mit einer Abmahnung der Universum Film GmbH zu rechnen. Jedoch sind diese Briefe nicht immer rechtens.

Was ist eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung?

Der Film Yves Saint Laurent ist ein Filmdrama aus dem Jahr 2014. Die Handlung schildert die Lebensgeschichte des gleichnamigen französischen Modeschöpfers. Das Verbreiten des Films im Internet in Tauschbörsen ist illegal.

Der Filmrechteinhaber Universum Film GmbH hat die Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München beauftragt, in seinem Namen gegen die Inhaber der festgestellten Internet-Anschlüsse vorzugehen, weil diese vorgeblich verantwortlich seien. Die Rechtsanwälte gehen davon aus, dass der Anschlussinhaber als Täter oder Störer haftbar gemacht werden kann und somit eine lebenslang gültige Unterlassungserklärung abgeben sowie Anwaltskosten erstatten und Schadenersatz leisten muss. Tatsächlich gibt es eine derartige gesetzliche Vermutung. Diese Vermutung kann man allerdings zerstören, wenn der Abgemahnte nicht als Täter oder Störer haftet.

Sind die Abmahnungen von Waldorf Frommer rechtens?

Viele derartige sogenannte Abmahnungen von Waldorf Frommer wegen „Yves Saint Laurent“ sind rechtswidrig, da der Abgemahnte weder als Täter, noch als Störer haftet. Betroffene müssen allerdings davon ausgehen, dass tatsächlich jemand eine oder mehrere Folgen der Serie über den ermittelten Anschluss angeboten hat.

In vielen Fällen können alle Ansprüche zurückgewiesen werden. Nennt man den Täter, haftet dieser. Ist der Täter unbekannt, haftet meist überhaupt niemand.

Bewahren Sie also Ruhe und geben Sie – auch nicht auf anwaltlichen Rat hin – niemals eine modifizierte Unterlassungserklärung ab, wenn Sie hierzu nicht verpflichtet sind.

Wer nicht haftet, muss nicht die lebenslang verpflichtende modifizierte Unterlassungserklärung abgeben.

In den Fällen, in denen der Abgemahnte als Täter oder Störer haftet, kann überlegt werden, ob eine modifizierte Unterlassungserklärung im Einzelfall Sinn macht. Es kommt daher immer auf den konkreten Einzelfall an. Maßgeblich sind die Umstände zum Zeitpunkt des illegalen Uploads.

Kostenlose Erstberatung bundesweit

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat bereits tausende Waldorf-Frommer-Abmahnungen bearbeitet und hilft bundesweit zu einem fairen Pauschalpreis. Er prüft für Sie, ob Sie überhaupt haften, ob man alle Ansprüche zurückweisen kann, ob man sie ganz oder teilweise erfüllen muss und ob eine modifizierte Unterlassungserklärung Sinn macht.

Nutzen Sie bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „Yves Saint Laurent” meine kostenlose telefonische Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite), auch am Wochenende.

Mehr Informationen und ein Kontaktformular erhalten Sie unter: www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

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Ich freue mich auf Ihren Anruf bei einer Waldorf Frommer Abmahnung wegen Yves Saint Laurent.


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