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Waldorf Frommer Abmahnung - Ich sehe den Mann deiner Träume

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Filesharing ist in allen Bevölkerungsschichten immer noch sehr beliebt. Auch Filme, die eher ein erwachseneres Publikum ansprechen, wie de Woody Allen Film „Ich sehe den Mann Deiner Träume" erfreuen sich in Tauschbörsen großer Beliebtheit.

Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet derzeit nicht wenige Abmahnungen gerade für den Film „Ich sehe den Mann Deiner Träume". Die Kanzlei Waldorf Frommer kann wohl zu den Top 5 Kanzleien gezählt werden, die in den letzten Jahren am Meisten Abmahnungen versandt haben.

Viele Abgemahnte mit denen ich spreche, sind auch durchaus bereit für mögliche Fehler geradezustehen, sind allerdings der Meinung, dass die Forderung von 506,00 EUR Anwaltskosten für einen Serienbrief, der bereits zehntausendfach bis auf geringste Änderungen versandt wurde, nicht angemessen ist. Die 450,00 EUR Schadensersatz welche für den Rechteinhaber gefordert werden, würden viele Abmahnten, bei denen der Vorwurf zutrifft wohl zähneknirschend zahlen.

Oftmals liest man daher den Rat im Internet oder von Rechtsschutzversicherungen 100,00 EUR Anwaltskosten und 450,00 (oder 250,00 EUR) Schadensersatz zu zahlen. Ich halte diese Vorgehensweise für falsch und zwar aus mehreren Gründen:

1. Eine Teilzahlung könnte durchaus als Schuldanerkenntnis gewertet werden

2. Anders als der Schadensersatz sind die Anwaltskosten für Waldorf Frommer mit sehr viel geringerem Argumentationsaufwand durchzusetzen.

Anders als viele Abgemahnte glauben, weigern sich nämlich die meisten Gerichte die sog. 100,00 EUR Deckelung nach § 97 a UrhG auf Filesharing Verfahren anzuwenden. Das bedeutet, die Anwaltskosten richten sich nach dem Streitwert und der ist in vielen Fällen bei den Gerichten mit 10.000,00 EUR für einen aktuellen Film wie z.B. ich sehe den Mann deiner Träume durchaus angemessen. Zwar gibt es durchaus Spielraum und Argumente um dagegen vorzugehen, dies erfordert aber viel Erfahrung:

Wir die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte haben schon eine Vielzahl von Gerichtsentscheidungen erstritten, in denen der Streitwert etwa bei Computerspielen, Alben oder auch bei Filmen reduziert wurde. Die gelingt aber nicht immer und ist sehr vom Einzelfall abhängig. Einige Gerichtsstandorte wie München oder Köln sind hier sehr streng.

Hinsichtlich der Unterlassungserklärung ist anzumerken, dass die Kanzlei Waldorf diese nach dem OLG Beschluss vom 20. Mai 2011 siehe: http://www.dr-wachs.de/blog/2011/06/03/weit-gefasste-unterlassungserklaerung-fuehrt-zur-unwirksamkeit-der-abmahnung/ erheblich abgeschwächt hat. Insbesondere wird in der beigefügten Unterlassungserklärung nunmehr das konkrete Werk z.B. „Ich seh den Mann Deiner Träume" erwähnt. Dennoch sollte Vorsicht gewaltet werden, bevor die Unterlassungserklärung in der beigefügten abgegeben wird, denn nicht wenige Gerichte - besonders das AG München - sehen in der unbedingten Abgabe der Unterlassungserklärung ein sog. Zeugnis gegen sich selbst - mit der Folge dass die volle Kostenlast zu tragen ist.

Wir, die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte raten zu folgenden:

1. Tief durchatmen

2. Informieren Sie sich in einem kostenlosen Erstkontakt unter 040 411 88 15 70 über die Kosten unserer Vertretung. Wir arbeiten außergerichtlich zu fairen günstigen Pauschalen. Denn wenn Ihr Anwalt außergerichtlich bei einer Abmahnung nach Streitwert abrechnet, zahlen Sie zum Schluss vielleicht sogar mehr als wenn sie gleich bezahlt hätten.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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