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Waldorf-Frommer-Abmahnung „The Mysteries of Laura” – „Detective Laura Diamond”

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Konsequent wird die unerlaubte Verbreitung bekannter TV-Serien abgemahnt. In einem aktuell zur Prüfung vorliegenden Fall geht es um die Serie „The Mysteries of Laura“ (deutscher Titel: „Detective Laura Diamond“). Bei der Serie handelt es sich um eine US-amerikanische Fernsehserie, die bereits am 17. September 2014 erstmals auf NBC ausgestrahlt wurde. Hauptdarstellerin der Serie ist die Polizistin Laura Diamond, verkörpert von Debra Messing. Serienfans, die sich nicht gedulden können oder etwa synchronisierte Fassungen kategorisch ablehnen und denen Werbeunterbrechungen ein Graus sind, kommen wohl nicht umhin, amerikanische Pay-TV-Sender-Accounts zu kaufen, oder aber zu warten, bis die bekannten Streaming-Dienste wie Netflix, Watchever bzw. Sky die Lieblingsserien im Angebot haben.

Die Anwälte der Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bekennen sich selber als Serienliebhaber und können manchen Unmut verstehen. Nicht jedoch nachvollziehbar ist es, die Serien unerlaubt in Tauschbörsen zu laden. Wer das tut, der muss so wie in dem vorliegenden Fall mit einer Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „The Mysteries of Laura“ (deutscher Titel: „Detective Laura Diamond“) rechnen.

Was ist nach dem Erhalt der Waldorf-Frommer-Abmahnung für „The Mysteries of Laura“ (deutscher Titel: „Detective Laura Diamond“) zu tun?

Nicht vorschnell und unüberlegt handeln, ohne die Angelegenheit mit einem Anwalt besprochen zu haben. Nicht immer kann die Gegenseite die Forderung, welche vereinfacht gesagt aus drei Bestandteilen besteht, in vollem Umfang durchsetzen. Betroffene sollten sich informieren, welche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen.

Kostenlose Erstberatung bundesweit

Wenn auch Sie mit einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für „The Mysteries of Laura“ (deutscher Titel: „Detective Laura Diamond“) konfrontiert werden, dann können Sie sich gerne im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung an die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte wenden. In dem Gespräch kann die Angelegenheit mit einem Anwalt besprochen werden und alle Kosten, die für einer außergerichtliche Verteidigung anfallen, werden genannt.

Gerne helfen wir auch Ihnen.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte


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