Waldorf Frommer Abmahnung – "The Troop" (Serie) – Was tun? Wie reagieren?

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Eine Waldorf Frommer Abmahnung wegen „The Troop“ im Jahre 2015 ist neu. Nun sind die Münchner Anwälte offensichtlich auch durch den Rechteinhaber Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH beauftragt, das angebliche Anbieten von Folgen der US-TV-Serie „The Troop“ in Internettauschbörsen abzumahnen.

Warum bekomme ich eine Waldorf Frommer Abmahnung?

Die „Monsterjäger“ (Originaltitel: „The Troop“) ist eine US-amerikanische Fernsehserie. Drei Teenager sind eine Truppe dreier völlig gewöhnlicher Teenager, die Spezialisten auf dem Gebiet der Monsterbekämpfung sind und spannende Abenteuer erleben. Eventuell weiß der Abgemahnte überhaupt nicht, warum er die Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten hat. Man kann davon ausgehen, dass tatsächlich jemand die Serie in einer Internettauschbörse angeboten hat. Hierbei reichen wenige Sekunden für eine Urheberrechtsverletzung aus.

Die Anwälte behaupten allerdings, dass der Inhaber der Internetanschlusses, also der Abgemahnte, für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sei. Dies stimmt in vielen Fällen nicht. Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass eine Haftung des Anschlussinhabers in etlichen Fallkonstellationen entfällt.

Die Schreiben von Waldorf Frommer sind oft rechtswidrig

Es gibt viele Sachverhalte, bei denen der Abgemahnte überhaupt nicht haftet mit der Folge, dass er weder die gefährliche modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, noch etwas bezahlen muss.

Z. B. kann die Haftung entfallen, wenn volljährige Familienmitglieder den Anschluss mitnutzen und der Abgemahnte selbst nicht der Täter war. Weiß man nicht, wer der Täter war, so haftet oft überhaupt niemand!

Auch bei minderjährigen Kindern, Mitbewohnern, Mietern, Besuchern im Haushalt kann es vorkommen, dass überhaupt niemand haftet.

Lassen Sie unbedingt anwaltlich prüfen, ob Sie überhaupt den lebenslang gültigen modifizierten Unterlassungsvertrag, von dem man überall liest, abgeben müssen. Die Rechtslage hat sich in den letzten Jahren ganz erheblich geändert und anderslautende Ratschläge z. B. von 2009 oder 2011 sind mittlerweile nicht mehr aktuell.

So reagieren Sie richtig auf eine Waldorf-Frommer-Abmahnung

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat tausende Waldorf-Frommer-Abmahnungen bearbeitet und kann für Sie prüfen, ob Sie oder überhaupt irgendjemand in Ihrem Fall haften muss. Die modifizierte Unterlassungserklärung sollte man nur dann abgeben, wenn dies wirklich rechtlich geboten ist.

Nutzen Sie meine kostenlose telefonische Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite), gerne auch am Wochenende.

Mehr Informationen und ein Kontaktformular erhalten Sie unter www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung.

Die Vorteile der Anwaltskanzlei Hechler sind:

  • Keine ungeschuldete Unterschrift unter einen modifizierten Unterlassungserklärung leisten
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Ich freue mich auf Ihren Anruf.

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