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Waldorf Frommer-Abmahnung wegen „Mein Junggesellenabschied“ für die Tiberius Film GmbH

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Viele haben derzeit eine Waldorf Frommer-Abmahnung wegen des Films „Mein Junggesellenabschied“ für die Tiberius Film GmbH erhalten. Was machbar im Zusammenhang mit der Abmahnung ist, dazu berät Dr. Wachs gerne und kostenlos.

Bereits seit Wochen geht die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Auftrag der Tiberius Film GmbH gegen Personen vor, über deren Internetanschluss angeblich das Werk „Mein Junggesellenabschied“ zum Download angeboten wurde. Die Gegenseite wendet sich mit der aus der Rechtsverletzung entstandenen Forderung erst einmal an den Anschlussinhaber. Nicht immer ist der jeweilige Fall so eindeutig gelagert. Die Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahn-Fällen hat deutlich gemacht, dass gerade die Nutzung eines Internetanschlusses durch mehrere Personen die Regel ist, was dazu führt, eine Abmahnung immer kritisch zu prüfen. Doch auch abgesehen davon gibt es weitere Einwände.

Wer da für die angebliche Rechtsverletzung verantwortlich ist, lässt sich nur selten eindeutig beantworten. Der Abgemahnte könnte sich mit dem Verweis auf ein Fremdverschulden jedoch nicht einfach reaktionslos abwarten. Der Anschlussinhaber kann unter gewissen Umständen auch für das Verhalten Dritter verantwortlich gemacht werden. Um dieses zu verhindern, muss er nachweisen, welche Kontrollen und Sicherungsmaßnahmen er vollzogen hat, damit keiner der Nutzer Urheberrechtsverletzung mit dem überlassenen Internetanschluss begeht. Kinder zum Beispiel müssen über die Risiken aufgeklärt werden und ein Verbot der Nutzung von Filesharingbörsen muss ausgesprochen werden. Anders wiederum verhält es sich zum Beispiel bei Ehegatten, die gemeinsam einen Internetanschluss nutzen. In diesem Fall hat der Anschlussinhaber weniger Kontrollpflichten und muss das Nutzungsverhalten des Partners nicht überwachen.

Es muss einzelfallabhängig betrachtet werden, wer unter welchen Bedingungen die angebliche Rechtsverletzung an Mein Junggesellenabschied begangen hat. Vor einer Reaktion können Abgemahnte sich gerne an die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte wenden. In diesem Telefonat geht es primär um die Chancen, Risiken und Kosten einer außergerichtlichen Verteidigung und Abwehr der Waldorf Frommer Abmahnung für „Mein Junggesellenabschied“. Sie erreichen Dr. Wachs unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte  


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