Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen US-Serie „The Flash“ | So reagieren Sie richtig!

  • 2 Minuten Lesezeit

Seit Juli 2015 sind Waldorf-Frommer-Abmahnungen wegen der TV-Serie „The Flash“ in Umlauf. Hierauf sollte man unbedingt antworten, um Nachteile zu vermeiden.

Internettauschbörsen wie BitTorrent sind verführerisch, wenn es darum geht, die neuesten Folgen von Serien wie „The Flash“ anzusehen. Viele bedenken nicht, dass man beim Download oder beim Streaming über Portale wie Popcorn Time die aus vielen Teilen bestehenden Filme oder Serien selbst anderen Usern von BitTorrent anbietet. Hierbei kann man erwischt werden und eine entsprechende Abmahnung des Rechteinhabers Warner Bros. Entertainment GmbH erhalten. Das kann teuer werden.

Was ist eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung?

Die Warner Bros. hat auch in diesem Fall die Abmahnkanzlei Waldorf Frommer damit beauftragt, wegen der festgestellten Urheberrechtsverletzungen Abmahnungen an solche Internet-Anschlussinhaber zu verschicken, über deren Internetanschluss die US-Serie „The Flash“ unter Verletzung der Rechte der Warner Bros. zum Download angeboten wurde. Die Anwälte gehen zunächst davon aus, dass der Anschlussinhaber als Täter oder Störer haftbar gemacht werden kann und somit eine lebenslang gültige Unterlassungserklärung abgeben sowie Anwaltskosten erstatten und Schadenersatz leisten muss. Diese Vermutung besteht so lange, bis der Abgemahnte sie entkräftet.

Wann entfällt die Haftung?

Hat der Anschlussinhaber nicht selbst, sondern haben Mitnutzer des Internetanschlusses wie z. B. Partner, Kinder oder andere Familienmitglieder, aber auch Mitbewohner oder Gäste, einen oder mehrere Teile der Serie „The Flash“ illegal angeboten, kann die Haftung des Abgemahnten entfallen und die Waldorf Frommer Abmahnung rechtswidrig sein.

Der Abgemahnte haftet nämlich nicht für Urheberrechtsverletzungen von anderen, wenn er selbst keine Pflichten verletzt hat. Solche Pflichten können z. B. das Aussprechen von Verboten der Nutzung von Tauschbörsen gegenüber minderjährigen Kindern oder Besuchern sein.

Was kann ein Anwalt für Sie tun?

Ein im Filesharing-Recht versierter Anwalt kann prüfen, ob Pflichten überhaupt bestanden haben und diese Pflichten dann auch verletzt wurden. Ist dies nicht der Fall oder weiß der Anschlussinhaber überhaupt nicht, wer der Täter sein könnte, so sollte tunlichst keine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Denn jede, auch die modifizierte, Unterlassungserklärung gilt lebenslang. Außerdem verpflichtet sie dazu, eine hohe Vertragsstrafe (meist mindestens € 5.000,00) zu bezahlen, falls in Zukunft abermals eine Folge der Serie „The Flash“ über den Anschluss des Abgemahnten angeboten wird.

In den Fällen, in denen der Abgemahnte als Täter oder Störer haftet, kann überlegt werden, ob eine modifizierte Unterlassungserklärung im Einzelfall Sinn macht. Es kommt daher immer auf den konkreten Einzelfall an. Maßgeblich sind die Umstände zum Zeitpunkt des illegalen Uploads.

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