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Waldorf Frommer Abmahnungen im Januar 2015 - was wird abgemahnt?

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Auch im neuen Jahr 2015 werden von der Münchener Kanzlei Waldorf Frommer vielfach Abmahnungen im Filesharing-Bereich ausgesprochen. Vorwurf ist stets das Anbieten von urheberrechtlich geschützten Werken in sogenannten Internettauschbörsen (Peer-To-Peer-Netzwerke, P2P-Netzwerke).

Folgende Werke werden aktuell von Waldorf Frommer abgemahnt:

- "Der Richter - Recht oder Ehre" im Auftrag von Warner Bros. Entertainment GmbH

- "Edge of Tomorrow" im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH

- "Godzilla" im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH

- "Can a Song Save Your Life?" im Auftrag der Studiocanal GmbH

- "Sleepy Hollow - Serie" im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH

- "3 Days to Kill" im Auftrag der Universum Film GmbH

- "Life of Pi" im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH

- "Maze Runner - Die Auserwählten im Labyrinth" im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH

Was fordert Waldorf Frommer?

Die Rechtsanwälte fordern jeweils den Empfänger der Abmahnung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und dem sofortigen und dauerhaften Löschen des Filmwerkes von der Festplatte auf. Weiter fordern sie die Zahlung eines "Vergleichsbetrages" in Höhe von EUR 815,00, wobei hiervon EUR 600,00 auf Schadensersatz und die restlichen EUR 215,00 auf den Ersatz der Aufwendungen, sprich Anwalts- und Ermittlungskosten, entfallen.

Der Vorwurf besteht darin, dass der Film über eine Internettauschbörse (hier: Bittorrent) anderen Nutzern der Tauschbörse zum Download angeboten wurde.

Wie sollten reagieren?

- Bewahren Sie Ruhe!

- Rufen Sie nicht bei Waldorf Frommer an und versuchen Sie nicht, die Sache "selbst zu regeln".

- Zahlen Sie auf keinen Fall einen Betrag von EUR 100,00 oder EUR 150,00, wie es oft angeraten wird. Dies kann zu Ihren Ungunsten ausgelegt werden.

- Unterzeichnen Sie nicht die von Waldorf Frommer vorgefertigte Unterlassungserklärung

- Geben Sie auch nicht ohne vorherige Prüfung eine modifizierte Unterlassungserklärung ab

Stattdessen empfehlen wir Ihnen die Anfrage bei einem sach- und fachkundigen Rechtsanwalt, welcher Erfahrung in der Behandlung solcher Abmahnverfahren hat. Dieser hat zu prüfen, ob Sie als Anschlussinhaber und Empfänger der Abmahnung überhaupt eine Unterlassungserklärung abgeben müssen sowie ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Sie zu Zahlungen verpflichtet sind.

Kontaktieren Sie uns und profitieren Sie von unserer Erfahrung in unzähligen Filesharingfällen. Wir beraten Sie in einem ersten kostenfreien Telefonat zu der Sachlage in Ihrem konkreten Einzelfall und bieten Ihnen folgende Vorteile:

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Ihre Kanzlei Brehm


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