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Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München - Abmahnungen und Mahnschreiben

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Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München versendet bereits seit einigen Jahren Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in sog. Tauschbörsen. Eine nicht unbeträchtliche Anzahl von angeschriebenen Anschlussinhabern wird sich über die Jahre geweigert haben, die Forderungen zu erfüllen. Nun stellten sich nicht nur Anwälte die Frage, wie die Kanzlei Waldorf Frommer mit diesen Altfällen umgehen wird.

In meinen Beratungen zeigt sich deutlich, dass besonders die Verfahren aus 2007 und die Verfahren aus 2008 nun großflächig nach einem abgestuften Verfahren angeschrieben wurden. Sollte nach einem weiteren Schreiben keine Einigung erreicht werden, wurde der Ton deutlich rauer. 

Mir selber wurden noch keine Mahnbescheide zur Prüfung vorgelegt, allerdings haben mir einige Abgemahnte glaubhaft besichert, einen solchen erhalten zu haben.

Abgemahnte sollten nach Erhalt einer Abmahnung zunächst die erfolgte Korrespondenz sichten, wenn etwa außergerichtlich geschrieben wurde, dass das W-lan nicht verschlüsselt war, ist zu prüfen, ob hier vor dem Hintergrund der BGH-Entscheidung Sommer unseres Lebens überhaupt noch Grundlage gegeben ist, um sich erfolgreich zu wehren. Hier kommt es aug kleinste Nuancen an, so dass hier zwingend ein erfahrener Anwalt hinzuzuziehen ist.

Andererseits sollten Abmgemahnte, die einen Mahnbescheid erhalten, wissen, dass durch den Mahnbescheid nicht bereits der Vorwurf durch das Gericht geprüft wurde. Die Versendung eines Mahnbescheides sagt nichts über die Erfolgsaussichten in einem Verfahren aus.

Ein Widerspruch gegen den Mahnbescheid scheint mir im Zweifel sinnvoll, um keine vollendeteten Tatsachen zu schaffen. Nach dem Mahnbescheid kommt noch ein Vollstreckungsbescheid und dann ist die Sache unanfechtbar.

Wenn Sie heute eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie sich nicht durch diese Mahnbescheids-Diskussion verunsichern lassen. Sie sollten aber wissen, dass die Forderung der Gegenseite erst nach 3 Jahren verjährt (beginnend am Ende des Jahre, in dem Sie die Abmahnung erhalten haben).

Nutzen Sie die vielfältigen Möglichkeit sich im Internet zu infomieren, etwa auf meinem neuen videoblog auf meiner Seite www.dr-abmahnung.de. 


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