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Waldorf Frommer - Unerlaubte Verwertung geschützer Werke in sog. Tauschbörsen

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Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München versendet derzeit Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen. Dem oft ahnungslosen Anschlussinhaber wird vorgeworfen die Rechte der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft verletzt zu haben indem das Filmwerk

Iron Man 2 oder
Mr. Nobody   oder
New Moon - Bis(s) zur Mittagsstunde (1) oder
Plan B für die Liebe oder
Shutter Island oder
Tödliches Kommando - The Hurt Locker oder
Twilight - Bis(s) zum Morgengrauen

heruntergeladen und damit auch Dritten zugänglich gemacht wurde.

Die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer bietet folgende Angriffspunkte:

     I.

Zunächst ist zu prüfen wie lange ein Filmwerk heruntergeladen/zur Verfügung gestellt wurde. Wenn das „öffentliche Zugänglichmachen“ unter 3 Minuten liegt scheint diskussionswürdig ob dies ausreicht um ein Zugänglichmachen zu begründen. Aber Vorsicht: Die Kanzlei Waldorf Frommer fügt oft nur einen Ermittlungsdatensatz bei, es ist aber möglich, dass der Kanzlei Waldorf Frommer weitere Ermittlungszeitpunkte vorliegen.


     II.

Ebenfalls nicht abschließend geklärt ist, ob die Anwaltskosten nicht nach § 97a II UrhG auf 100,00 EUR gedeckelt sind. Aber gibt es wohl noch keine Entscheidung, die eine Deckelung bei einem Film bejaht hat. Aber es gibt zumindest von einigen Amtsgerichten Hinweise, dass diese zumindest die hohen Streitwerte reduziert haben. Aber Vorsicht: Die Kanzlei Waldorf setzt im Gegensatz zu anderen Kanzleien mit 10.000,00 EUR einen Streitwert an, der zumindest an einigen Fachgerichten nur schwer reduziert werden wird.
 

     III.

Die geforderten 506,00 EUR sind damit deutlich schwerer angreifbar, als der mit 450,00 EUR festgesetzte Schadensersatz. Letzteren muss nämlich der Anschlussinhaber nicht zahlen, wenn er die Rechtsverletzung nicht begangen hat.


Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie die Möglichkeit nutzen, sich – schon vor dem Hintergrund der beigefügten Unterlassungserklärung – angemessen vertreten zu lassen. Sie finden eine Vielzahl weiterer Hinweise unter www.dr-wachs.de und www.dr-abmahnung.de.


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