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Waldorf Rechtsanwälte Abmahnung für die Constantin Film GmbH

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Die Kanzlei Waldorf aus München mahnt weiter vermeintliche Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen ab. Viele Abgemahnte fallen sprichwörtlich aus allen Wolken, wenn sie zum ersten Mal mit den Forderungen von 506,00 EUR Anwaltskosten und 450,00 EUR Schadensersatz konfrontiert werden. Der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs beobachtet das Vorgehen der Kanzlei bereits seit einigen Jahren und soll im folgenden häufige Fragen zum Thema urheberrechtliche Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf beantworten:

1. Woher weiß der Internetnutzer überhaupt, ob etwa der Film „Wickie und die starken Männer" geschützt ist?

Dr. Wachs: Grundsätzlich ist jeder urheberrechtlich Film geschützt. Wenn Sie Ihren Urlaubsfilm ins Internet stellen, um andere an diesem Erlebnis teilhaben zu lassen, werden Sie nur in die Verbreitung eingewilligt haben. Wenn sie um den Film zu sehen ansonsten bezahlen müssten, etwa im Kino oder wenn sie ihn aus der Videothek ausleihen, ist es bereits naheliegend ist, dass der Film auch im Internet nicht umsonst sein kann.

2. Gilt das auch für Tauschbörsen, schließlich wird in Tauschbörsen auch Werbung geschaltet und diese Software ist schließlich legal?

Dr. Wachs: Der Gesetzgeber sieht Tauschbörsen ausdrücklich als „offensichtlich rechtswidrige Quelle" d.h. es ist ausdrücklich verboten Filme aus Tauschbörsen herunterzuladen- Die Werbung, die in Tauschbörsen geschaltet wird, kommt nicht den Rechteinhabern zu Gute. Ein Film, der etwa gerade erst im Kino lief, und der noch auf DVD ausgewertet wird, kann nicht legal aus dem Internet geladen werden. Anders sieht das aus, wenn er etwa bei iTunes heruntergeladen wird, aber dort werden auch mehrere Euro pro Film gefordert.

3. Dürfe ein Film wie der „Baader Meinhof Komplex" heruntergeladen werden, wenn er im Fernsehen gelaufen ist?

Dr. Wachs: Nein. Auch Filme, die im Fernsehen liefen, dürfen nicht heruntergeladen werden, allerdings werden die Rechtsverletzungen an Filmen, die schon mehrere Jahre alt sind, derzeit in Deutschland kaum durch die Rechteinhaber verfolgt.

4. Wenn aber das Herunterladen nicht erlaubt ist, sollte dann nicht die Zahlung an die Kanzlei Waldorf geleistet werden?

Dr. Wachs: Nein, dazu kann ich nicht pauschal raten. Nach meiner Meinung sind die Anwaltskosten mit 506,00 EUR zu hoch angesetzt, außerdem muss der Anschlussinhaber keineswegs immer den Schadensersatz von 450,00 zahlen.. Ich habe zu dieser Problematik eine Vielzahl von Informationen auf www.dr-wachs.de bereitgehalten.

5. Sollte die Unterlassungserklärung in der kurzen Frist an die Rechtsanwälte Waldorf zurückgesandt werden?

Dr. Wachs: Nein die Unterlassungserklärung sollte individuell geprüft werden. Die Kanzlei Waldorf hat die Gefährlichkeit der eigenen Unterlassungserklärung sehr gut kaschiert. Dort ist nämlich festgehalten, dass die Vertragsstrafe nur durch das LG überprüft werden kann. Die Strafe wird also regelmäßig 5001,00 EUR betragen.

6. Wie sollte sich also ein Abgemahnter verhalten?

Dr. Wachs: Ich empfehle Abgemahnten sich zunächst die engen Fristen zu notieren und zu beachten, dann sollten erst einmal Informationen eingeholt werden. Gegebenenfalls kann dann in einem weiteren Schritt anwaltliche Hilfe angefragt werden. Ich vertrete Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet.


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