Wann gibt es Insolvenzgeld?

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Was ist eigentlich Insolvenzgeld und in welchen Situationen bekommt man es?

Insolvenzgeld ist eine staatliche Lohnersatzleistung und wird durch die Bundesagentur für Arbeit (Arbeitsamt) bezahlt. Damit werden Löhne, die innerhalb der letzten drei Monate vor Insolvenzeröffnung entstanden sind, ausgeglichen. Dies setzt voraus, dass der Arbeitnehmer innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Arbeitsamt einen Antrag auf Zahlung von Insolvenzgeld stellt. Wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt, läuft die Zweimonatsfrist ab dem Zeitpunkt, zu dem der Antrag abgewiesen wurde.

Was ist mit Löhnen, die länger als drei Monate nicht gezahlt worden sind?

Zahlt das Unternehmen schon seit mehr als drei Monaten vor der Insolvenzeröffnung keine Löhne mehr, so kann hierfür kein Insolvenzgeld verlangt werden. Den Arbeitnehmern bleibt nur die Möglichkeit, ihre Lohnforderungen als Insolvenzgläubiger geltend zu machen und später zur Insolvenztabelle anzumelden. 

Wer zahlt bei Insolvenzgeldbezug die Sozialversicherungsbeiträge?

Die sind beim Insolvenzgeld mit umfasst, laut § 208 Drittes Sozialgesetzbuch (SGB III).   

In welcher monatlichen Höhe bekommt  der Arbeitnehmer Insolvenzgeld ausgezahlt?

Grundsätzlich in Höhe des Nettolohns. Allerdings gibt es einige Lohnbestandteile, die als Bemessungsgrundlage nicht anerkannt werden. Bei Einmalzahlungen ist zu unterscheiden: Handelt es sich z.B. um ein 13. Monatsgehalt, ist es zu 3/12 zu berücksichtigen. Soll die Einmalzahlung ausschließlich die Betriebstreue belohnen, ist sie dann voll insolvenzgeldfähig, wenn alle wesentlichen Anspruchsvoraussetzungen im Insolvenzgeldzeitraum erfüllt wurden. Bei Gewinnbeteiligungen und Tantiemen kommt es ebenfalls darauf an, ob die jeweiligen Ansprüche im Insolvenzgeldzeitraum erarbeitet wurden. Im Übrigen gibt es auch nach oben Obergrenzen (2009: West 5.400,00 €, Ost: 4.550,00 €).

Schließen sich die Zahlung von Insolvenzgeld und Kurzarbeit aus?

Nein, soll Insolvenzgeld für Zeiträume gezahlt werden, in denen Kurzarbeit geleistet wird bzw. wurde, ändert sich für die betroffenen Arbeitnehmer nichts, da sie als Insolvenzgeld das für Kurzarbeit zu zahlende Nettoentgelt erhalten. In der Gehaltsabrechnung wird lediglich ausgewiesen, in welcher Höhe das gezahlte Insolvenzgeld Kurzarbeitergeld enthält.

Muss der Arbeitnehmer eine vom Arbeitgeber vorgelegte Erklärung unterschreiben, mit der er seine Lohnansprüche an eine Bank abtritt, um Insolvenzgeld zu bekommen?

Grundsätzlich ist das sinnvoll, denn der Insolvenzverwalter wird zur Fortführung des Unternehmens regelmäßig versuchen, das Insolvenzgeld durch Zusammenarbeit mit einer Bank vorzufinanzieren. Hierzu treten die Arbeitnehmer ihre monatlichen Lohnansprüche an die Bank ab und erhalten daraufhin von der Bank entsprechende Zahlungen. Dadurch bekommen die Arbeitnehmer schneller das Insolvenzgeld ausgezahlt, denn die Bank wickelt Lohn- und Insolvenzgeldansprüche direkt mit der Arbeitsagentur ab.    

Was ist mit Urlaub in der Insolvenz und Erkrankung?

Urlaubsansprüche und der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bleiben trotz Insolvenzeröffnung oder dem Antrag auf Eröffnung bestehen. Gleiches gilt für alle weiteren im Arbeitsvertrag vereinbarten Leistungen, wie z.B. Gratifikationen, Prämien, Provisionen oder das Recht zur Nutzung des Dienstwagens.


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