Wann zahlt meine Rechtsschutzversicherung meine Anwaltskosten und wann nicht ?

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Die meisten Mandanten denken, sobald Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, müssen Sie keinerlei Kosten im Falle eines Rechtsstreits tragen. Dies ist so nicht richtig!

Vor allem Mandanten, die Ihre Rechtsschutzversicherung erst abschließen, wenn es bereits zu Problemen gekommen ist oder sich solche anbahnen, erhalten keine Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung. Warum?

Fast alle Rechtsschutzversicherungen haben in der Regel eine dreimonatige Wartezeit in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AVB) festgelegt. Das bedeutet, dass erst Sachverhalte und Streitigkeiten versichert sind, die nach Ablauf dieser drei Monate begonnen haben und nicht etwa, die nach Ablauf der drei Monate angezeigt werden. Manche Mandanten bekommen auch von den Versicherungen die Auskunft, dass sie erst nach drei Monaten zu einem Anwalt gehen dürfen. Dies stimmt so nicht!

Ihr Anwalt oder Ihre Anwältin kann für Sie nur dann eine Deckungszusage erwirken, wenn die Streitigkeit nicht bereits vor Abschluss des Vertrages mit Ihrer Rechtsschutzversicherung oder in den drei Monaten danach entstanden ist. Ausnahmen bestehen meistens für den Verkehrsrechtsschutz, müssen ansonsten jedoch speziell vereinbart werden.

Achten Sie auch darauf, ob Sie eine Selbstbeteiligung mir Ihrer Rechtsschutzversicherung vereinbart haben. Diese muss von Ihnen für jeden Rechtsschutzfall selbst gezahlt werden. Allerdings fällt diese pro Rechtsangelegenheit nur einmal an. Das bedeutet, wenn Ihr Anwalt oder Ihre Anwältin für Sie erst außergerichtlich und dann in der gleichen Sache gerichtlich tätig wird, müssen Sie den vereinbarten Betrag lediglich einmal zahlen.

Außerdem kommt es für eine Deckungszusage genau darauf an, welches Risiko Sie in Ihrem konkreten Vertrag versichert haben. In der Regel deckt die Grundversicherung für Privatpersonen das Rechtsrisiko im Mietrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Sozialrecht ab. Sind Sie jedoch Arbeitgeber, von einer Miet- in eine Eigentumswohnung gezogen oder haben sich selbstständig gemacht, greift der abgeschlossene Rechtsschutzvertrag für die neu eingetretene Situation nicht mehr!

Dann ist gegebenenfalls über eine Anpassung zu denken oder Sie müssen die Gebühren Ihres Rechtsbeistandes selbst tragen. Auch hier sollten Sie den Vertrag frühzeitig anpassen, nicht erst wenn Sie rechtliche Probleme bereits haben!

Um Ihr Kostenrisiko zu kennen, sollten Sie die vorstehenden Aspekte beachten und den Anwalt oder die Anwältin Ihres Vertrauens bei Unklarheiten ansprechen. Frau Rechtsanwältin Phoebe Fleur Herp steht Ihnen für Fragen vor jedem Mandat gerne zur Verfügung!


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