Was ist das „vereinfachte Verfahren“ über den Unterhalt Minderjähriger?

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1. Allgemein

Mit dem vereinfachten Verfahren werden die Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder geregelt, die mit dem unterhaltspflichtigen Elternteil nicht in einem Haushalt leben, wobei unerheblich ist, ob es sich um ein eheliches oder nichteheliches Kind handelt.

2. Zulässigkeit des vereinfachten Verfahrens

Das Verfahren wird nur auf Antrag eingeleitet. Der begehrte Unterhalt darf nicht das 1,2 fache des Mindestunterhalts übersteigen.

Unzulässig ist das vereinfachte Verfahren, wenn Unterhalt nicht von einem Elternteil verlangt wird, sondern von sonstigen Dritten, die im Wege der Ersatzhaftung für den Unterhalt Minderjähriger einzustehen haben. Ebenso ist das vereinfachte Verfahren nicht möglich, wenn die Eltern des Kindes zwar getrennt sind, aber noch in einem gemeinsamen Haushalt mit dem Kind leben. 

Auch ist die Durchführung des vereinfachten Verfahrens nicht statthaft, wenn sich das Kind bei einem praktizierten Wechselmodell abwechselnd bei beiden Eltern auffällt. Das vereinfachte Verfahren ist auch dann unzulässig, wenn das Kind bei Antragstellung nicht mehr minderjährig ist.

3. Erstmalige Unterhaltsfestsetzung

Das vereinfachte Verfahren ist nur möglich bei einer erstmaligen Unterhaltstitulierung. Existiert bereits ein Unterhaltstitel, ist das vereinfachte Verfahren nicht mehr zulässig.

4. Formularzwang

Die Durchführung des vereinfachten Verfahrens ist formalisiert, die Beteiligten im vereinfachten Verfahren müssen sich einem vorgeschriebenen Formularzwang unterwerfen. Es gibt entsprechende Vordrucke, die die Beteiligten verwenden müssen, andernfalls ist der Antrag unzulässig. Unzulässig sind auch formlos vorgebrachte Einwendungen des Antragsgegners.

5. Verfahrenskostenhilfe

Auch im vereinfachten Verfahren kann bei den Beteiligten, bei Vorliegen der Voraussetzungen, Verfahrenskostenhilfe gewährt werden.

Bei Fragen zum vereinfachten Verfahren stehe ich Ihnen als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung. Bitte nehmen Sie per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit mir auf. In einem persönlichen Besprechungstermin können wir das weitere Vorgehen in Ihrem Fall miteinander abstimmen.


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