Was könnte die Düsseldorfer Tabelle 2023 bringen?

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Auch zum 1. Januar des kommenden Jahres wird man - wie auch bereits in den Vorjahren - mit einer Änderung der Düsseldorfer Tabelle rechnen können. Wie auch in den Jahren davor, wird die Änderung wieder voraussichtlich in einer Erhöhung der einzelnen Unterhaltsbeträge in den verschiedenen Altersstufen und Einkommensgruppen bestehen.

Es ist damit zu rechnen, dass die neue Düsseldorfer Tabelle, die ab 01.01.2023 gelten soll erst gegen Jahresende 2022 durch das OLG Düsseldorf veröffentlicht wird.

Nach der Vierten Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung wird zum 01.01.2023 der Mindestunterhalt steigen. Dies bedingt es, dass sich auch mit Wirkung zum 01.01.2023 die Düsseldorfer Tabelle aller Voraussicht nach ändern wird.

Nach derzeitigem Stand wird man davon ausgehen müssen, dass sich der Tabellenbetrag für den Mindestunterhalt in der 1. Altersstufe (von 0 bis 5 Jahren) auf 404 € pro Monat erhöht, in der zweiten Altersstufe (von 6 bis 11 Jahren) auf 464 € und in der dritten Altersstufe  (von 12 bis 17 Jahren) auf 543 €.

Auf die vorgenannten Beträge wird das halbe Kindergeld angerechnet. Auch das Kindergeld soll voraussichtlich zum 01.0.2023 steigen: nämlich für die ersten 3 Kinder auf einheitlich 237 € pro Kind und pro Monat. Dies bedeutet eine Erhöhung des Kindergeldes für das jeweils erste und zweite Kind von 18 € pro Monat, und für das dritte Kind eine Erhöhung von 12 € monatlich. 

Durch den Abzug des hälftigen Kindergeldes errechnet sich der Zahlbetrag des Kindesunterhalts.





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