Was kostet die Umschreibung des Grundbuchs nach einem Erbfall?

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Die folgenden Hinweise sind unverbindlich, das heißt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird keine Gewähr für Richtigkeit und/oder Vollständigkeit übernommen.

Gehört zum Nachlass eine Immobilie, muss das Grundbuch berichtigt werden. Der Erbe muss als neuer Eigentümer in das Grundbuch eingetragen werden. Normalerweise fallen für Eintragungen, Berichtigungen, Umschreibungen im Grundbuch Gerichtsgebühren an, deren Höhe abhängig ist vom Wert der Immobilie. 

Anders ist es, wenn der Umschreibungsantrag binnen 2 Jahren nach dem Erbfall gestellt wird. In diesem Fall fallen keine Gebühren für die Grundbuchumschreibung an. Geht die Erbenstellung auf ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag zurück, benötigt der Erbe noch nicht einmal einen Erbschein, um die Umschreibung beantragen zu können. Liegt kein notarielles Testament/kein Erbvertrag vor, muss die Erbenstellung mittels kostenpflichtigem Erbschein nachgewiesen werden. 

Gänzlich kostenlos ist die Umschreibung im Grundbuch also innerhalb der 2-Jahresfrist bei Vorliegen eines notariellen Testaments/Erbvertrages. Ansonsten fallen zumindest für den Erbschein Gebühren an, dessen Höhe sich wiederum nach dem Nachlasswert richten.

Es kann sich also für den Erben durchaus finanziell auszahlen, wenn er innerhalb der 2-Jahresfrist die Grundbuchumschreibung beantragt. 

In erbrechtlichen Angelegenheiten stehe ich Ihnen als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung. Bitte nehmen Sie per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit mir auf. In einem Besprechungstermin können wir das weitere Vorgehen in Ihrem Fall persönlich miteinander abstimmen.


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