Was kostet eine Verfassungsbeschwerde gegen die Ausgangssperre und Coronamaßnahmen (Bundesnotbremse)

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Was kostet eine Verfassungsbeschwerde gegen die Ausgangssperre und die Coronamaßnahmen?

Weil die Frage jetzt sehr oft gestellt wird:

Kostenlos aber schwierig

Die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht ist kostenlos. Jeder kann diese selbst erheben und benötigt keinen Rechtsanwalt. Die Verfassungsbeschwerde muss schriftlich erhoben und begründet werden. Ein paar Schwierigkeiten gibt es bei der Zulässigkeit. Vor allem bei der sog. Selbstbetroffenheit. Sie können nicht allgemein eine Regelung angreifen oder gar die Verletzung von Grundrechten Dritter rügen. Sie müssen selbst, unmittelbar und gegenwärtig betroffen sein. Dies darzustellen ist nicht leicht. Daher ist ein Anwalt grundsätzlich zu empfehlen.

Hohe Begründungsanforderungen

Die Begründungsanforderungen an eine Verfassungsbeschwerde sind normalerweise sehr hoch und die meisten Verfassungsbeschwerden werden gar nicht erst zur Entscheidung angenommen. Denn als Beschwerdeführer müssen Sie sich unter anderem mit der bisherigen Rechtsprechung des Gerichts im Einzelnen auseinandersetzen müssen. Dies bedeutet viele Stunden Arbeit und selbst Professoren scheitern daran. Im Fall der Ausgangssperre könnte es etwas leichter sein, da es hierzu keine bis sehr wenig Rechtsprechung gibt.

Rechtsschutzversicherung & Anwaltskosten

Die Kosten für eine Vertretung im Rahmen der Verfassungsbeschwerde werden in der Regel von keiner Rechtsschutzversicherung getragen und betragen bei mir um die 3.000 Euro, die als Vorschuss zu zahlen sind. Ich habe leider zu viele negative Erfahrungen in letzter Zeit gemacht.

Abwarten als Option

Noch ein Hinweis: Derzeit sind bei einer Vielzahl von Gerichten Klagen, Eilanträge und Beschwerden gegen diverse "Coronamaßnahmen" anhängig. Dies gilt insbesondere für die heute verkündete Änderung des Infektionsschutzgesetz und die in § 28b IfSG enthaltene Ausgangssperre. Im Prinzip können Sie also einfach abwarten. Es klagen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmer.

Die aktuellen Entwicklungen können Sie auf der Website des Bundesverfassungsgerichts und den Medien entnehmen. Auf der Seite des Gerichts finden Sie auch ein Merkblatt zu den Anforderungen an Ihre Verfassungsbeschwerde (merkblatt.pdf (bundehttps://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/merkblatt.pdf?__blob=publicationFile&v=18sverfassungsgericht.de))

Handlungsbedarf bei Schadenersatzforderungen

Lediglich wenn Sie später Schadenersatzforderungen geltend machen, sollten wir über die Ausschöpfung von Rechtsmitteln sprechen. Hier gilt, dass Sie zur Schadensminderung durch Ausschöpfung des sogenannten Primärrechtsschutzes verpflichtet sind. Die Details hierzu sind sehr schwierig und umstritten. Eine Beratung hierzu kann Sinn machen und kostet bei mir je nach zeitlichem Aufwand um die 500,00 Euro.

Dr. Olaf Hiebert
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Lehrbeauftragter an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW

 


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