Was passiert im Falle der Trennung mit einem gemeinschaftlichen Testament?

  • 1 Minuten Lesezeit

Eheleute verfassen oft ein gemeinsames Testament. Was passiert aber im Falle einer Trennung mit diesem Testament?

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass ein gemeinschaftliches Ehegattentestament unwirksam wird, wenn die Voraussetzungen für eine Scheidung vorliegen und der Erblasser die Scheidung beantragt oder einem Scheidungsantrag zugestimmt hat, unabhängig davon, ob die Eheleute das Scheidungsverfahren aussetzen, um ein Mediationsverfahren durchzuführen (OLG Oldenburg, 26.09.2018, Az.: 3 W 71/18).

Ein gemeinschaftliches Testament ist nach §§ 2268, 2077 BGB unwirksam, wenn die Ehe geschieden wird oder die Voraussetzungen für eine Scheidung vorlagen, nämlich, dass die Trennung im letzten Kalenderjahr erfolgt ist und mindestens zwölf Monate zurückliegt, der Scheidungsantrag bereits zugestellt wurde oder die Zustimmung bereits erteilt ist.

Auch der Fall, dass die Ehepartner sich zur Durchführung eines Mediationsverfahrens bereiterklärt haben mit dem Ziel, die Ehe eventuell fortzusetzen oder aber auf andere Weise eine Aussöhnung anstreben, lässt einen ursprünglichen Scheidungsantrag oder eine erklärte Zustimmung zur Scheidung nicht ohne Weiteres entfallen.

Dies wäre nur dann gegeben, wenn der verstorbene Ehepartner klargestellt hat, dass die Ehe Bestand haben solle.

Eine Besonderheit gilt dann, wenn, die Eheleute bereits mehr als drei Jahre getrennt lebten. In so einem Fall wird vermutet, dass die Ehe gescheitert ist.

Ein Rechtstipp der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle Stuttgart Referat Familien- und Erbrecht.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Michael Scholz

Beiträge zum Thema