Sicher den Spenden-Marathon meistern
Gerade in der Weihnachtszeit wollen
viele Menschen für wohltätige Zwecke spenden. Angesichts der Vielzahl von Hilfsorganisationen
fällt es oft schwer, sich zu entscheiden, wem man das Geld zukommen lassen soll. Und wie kann man
sichergehen, dass die Spende auch dort landet, wo sie gebraucht wird?

Gut informiert
und überlegt spenden: Damit das Geld auch dort ankommt, wo es gebraucht
wird.
"Schwarze Schafe" erkennen
Seriöse Spendenwerbung
enthält wahrheitsgemäße Informationen und lässt den späteren konkreten Verwendungszweck der
Spende eindeutig erkennen. Darüber hinaus kann man sich ausführliche Informationen von den
Organisationen einholen, wie z.B. Veröffentlichungen, Jahresberichte und Beschreibungen zu den
jeweiligen Projekten. Auch eine Recherche im Internet hilft weiter. Generell gilt: Man sollte sich nicht unter Druck setzen lassen
und seine Entscheidung in Ruhe treffen. Misstrauen ist angebracht, wenn die Werbung stark Mitleid erregend, übertrieben gefühlsbetont ist oder die Spende als
besonders dringend dargestellt wird.
Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI)
überprüft die Seriosität überregional tätiger Wohltätigkeitsverbände und Hilfsorganisationen.
Auf Antrag der Hilfsorganisation prüft das Institut etwa die sparsame Verwendung von
Spendengeldern, dass keine unsachliche, unwahre Werbung betrieben wird und die Transparenz der
Organisation. Besteht die Spendenorganisation die Prüfung, erhält sie für ein Jahr das
DZI-Spendensiegel. Darüber hinaus veröffentlicht das Zentralinstitut im Spendensiegel-Bulletin
alle mit dem DZI-Spendensiegel ausgezeichneten Organisationen. Regional tätige
Wohltätigkeitsorganisationen können das Spendensiegel allerdings nicht beantragen. In diesen
Fällen sorgt oft eine Nachfrage vor Ort für Klarheit.
Vorsicht vor
Drückerkolonnen
Wird auf öffentlichen Plätzen oder an der Haustür für eine
Spende geworben, sollte man sich vor „Drückern“ in Acht nehmen, insbesondere wenn die Spende
mit einer Mitgliedschaft verbunden ist. Denn in diesen Fällen
greiftdas Haustürwiderrufsgesetz ausnahmsweise nicht, es besteht also kein gesetzliches
Rücktrittsrecht. Deshalb sollte man sich gut überlegen, ob man eine Förderungsmitgliedschaft
unterschreibt. Welche Kündigungsfristen für die Mitgliedschaft gelten, kann aus der Satzung der Organisation entnommen werden.
Spenden per
Internet
Besondere Vorsicht ist auch bei Internet-Spenden-Aufrufen geboten. Da auf
Internet-Seiten leichter ein falscher Eindruck erweckt werden kann, ist hier die Anforderung von
schriftlichem Informationsmaterial besonders wichtig. Außerdem sollte auf einen sicheren
Zahlungsweg geachtet werden. Bei Zahlung per Kreditkarte oder Lastschriftverfahren mit
Einzugsermächtigung ist die Datenübertragung nicht immer sicher. Immerhin hat der Spender beim
Lastschriftverfahren gegenüber seiner Bank ein Widerrufsrecht von sechs Wochen, wenn er mit der Höhe der
Kontobelastung nicht einverstanden ist.
Steuervorteile für selbstlose
Spenden
Spenden können als Sonderausgaben von der Steuer abgezogen werden. Allerdings ist für den Steuerabzug immer erforderlich, dass
es sich um eine selbstlose Spende handelt: Die Zuwendung muss freiwillig und unentgeltlich geleistet
werden, d.h. sie darf nicht unmittelbar und ursächlich mit einem gewährten Vorteil zusammen
hängen, wobei der Vorteil nicht unbedingt wirtschaftlicher Art sein muss. Der Bundesfinanzhof (BFH)
entschied im Fall eines Golfclub-Mitglieds, das eine Zahlung an seinen Golfclub steuerlich geltend
machen wollte. Nach Ansicht des BFH lag keine selbstlose Förderung vor, weil von allen Mitgliedern
bei ihrem Club-Eintritt eine solche Zuwendung erwartet und mit ihr letztlich die Finanzierung eines
auch der privaten Lebensgestaltung dienenden Vereins bezweckt wurde. Ein Steuerabzug kam deshalb
nicht in Betracht. (Urteil vom 02. August 2006, Az.: XI R 6/03)
(WEL)
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