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Weihnachtszeit ist Spendenzeit

  • 2 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

Sicher den Spenden-Marathon meistern

Gerade in der Weihnachtszeit wollen viele Menschen für wohltätige Zwecke spenden. Angesichts der Vielzahl von Hilfsorganisationen fällt es oft schwer, sich zu entscheiden, wem man das Geld zukommen lassen soll. Und wie kann man sichergehen, dass die Spende auch dort landet, wo sie gebraucht wird?

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"Schwarze Schafe" erkennen

Seriöse Spendenwerbung enthält wahrheitsgemäße Informationen und lässt den späteren konkreten Verwendungszweck der Spende eindeutig erkennen. Darüber hinaus kann man sich ausführliche Informationen von den Organisationen einholen, wie z.B. Veröffentlichungen, Jahresberichte und Beschreibungen zu den jeweiligen Projekten. Auch eine Recherche im Internet hilft weiter. Generell gilt: Man sollte sich nicht unter Druck setzen lassen und seine Entscheidung in Ruhe treffen. Misstrauen ist angebracht, wenn die Werbung stark Mitleid erregend, übertrieben gefühlsbetont ist oder die Spende als besonders dringend dargestellt wird.

Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) überprüft die Seriosität überregional tätiger Wohltätigkeitsverbände und Hilfsorganisationen. Auf Antrag der Hilfsorganisation prüft das Institut etwa die sparsame Verwendung von Spendengeldern, dass keine unsachliche, unwahre Werbung betrieben wird und die Transparenz der Organisation. Besteht die Spendenorganisation die Prüfung, erhält sie für ein Jahr das DZI-Spendensiegel. Darüber hinaus veröffentlicht das Zentralinstitut im Spendensiegel-Bulletin alle mit dem DZI-Spendensiegel ausgezeichneten Organisationen. Regional tätige Wohltätigkeitsorganisationen können das Spendensiegel allerdings nicht beantragen. In diesen Fällen sorgt oft eine Nachfrage vor Ort für Klarheit.

Vorsicht vor Drückerkolonnen

Wird auf öffentlichen Plätzen oder an der Haustür für eine Spende geworben, sollte man sich vor „Drückern“ in Acht nehmen, insbesondere wenn die Spende mit einer Mitgliedschaft verbunden ist. Denn in diesen Fällen greiftdas Haustürwiderrufsgesetz ausnahmsweise nicht, es besteht also kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Deshalb sollte man sich gut überlegen, ob man eine Förderungsmitgliedschaft unterschreibt. Welche Kündigungsfristen für die Mitgliedschaft gelten, kann aus der Satzung der Organisation entnommen werden.

Spenden per Internet

Besondere Vorsicht ist auch bei Internet-Spenden-Aufrufen geboten. Da auf Internet-Seiten leichter ein falscher Eindruck erweckt werden kann, ist hier die Anforderung von schriftlichem Informationsmaterial besonders wichtig. Außerdem sollte auf einen sicheren Zahlungsweg geachtet werden. Bei Zahlung per Kreditkarte oder Lastschriftverfahren mit Einzugsermächtigung ist die Datenübertragung nicht immer sicher. Immerhin hat der Spender beim Lastschriftverfahren gegenüber seiner Bank ein Widerrufsrecht von sechs Wochen, wenn er mit der Höhe der Kontobelastung nicht einverstanden ist.

Steuervorteile für selbstlose Spenden

Spenden können als Sonderausgaben von der Steuer abgezogen werden. Allerdings ist für den Steuerabzug immer erforderlich, dass es sich um eine selbstlose Spende handelt: Die Zuwendung muss freiwillig und unentgeltlich geleistet werden, d.h. sie darf nicht unmittelbar und ursächlich mit einem gewährten Vorteil zusammen hängen, wobei der Vorteil nicht unbedingt wirtschaftlicher Art sein muss. Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied im Fall eines Golfclub-Mitglieds, das eine Zahlung an seinen Golfclub steuerlich geltend machen wollte. Nach Ansicht des BFH lag keine selbstlose Förderung vor, weil von allen Mitgliedern bei ihrem Club-Eintritt eine solche Zuwendung erwartet und mit ihr letztlich die Finanzierung eines auch der privaten Lebensgestaltung dienenden Vereins bezweckt wurde. Ein Steuerabzug kam deshalb nicht in Betracht. (Urteil vom 02. August 2006, Az.: XI R 6/03)

(WEL)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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