Weitere Abmahnung der Rimowa GmbH „Rillendesign“

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Aktuell wurde uns eine weitere Abmahnung der Rimowa GmbH, ausgesprochen von den Rechtsanwälten von Kreisler Selting Werner, vorgelegt.

Gegenstand der Abmahnung ist erneut der Vertrieb eines Koffers, der aus Sicht der Rimowa GmbH die Markenrechte gem. § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG sowie die Rechte aus ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz unter den Gesichtspunkten der Herkunftstäuschung und Rufausbeutung verletzen soll.

Des Weiteren wird ein Verstoß gegen Kennzeichnungspflichten des ProdSG zum Gegenstand der Abmahnung gemacht. Hier ist bereits fraglich, ob Onlinehändler, die selbst nicht Hersteller sind, derartige Pflichten zu erfüllen haben.

Die Rechtsanwälte von Kreisler Selting Werner fordern im Auftrag der Rimowa GmbH u.a.:

  •  Abgabe einer umfangreichen strafbewehrten Unterlassungserklärung
  •  Auskunft hinsichtlich der Verletzungshandlungen
  •  Erstattung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 3.572,90 €

Die Abmahnung wurde von Rechtsanwalt Dr. Hauck, LL.M. , Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, ausgesprochen.

Reaktion und kostenlose Ersteinschätzung:

Unsere Kanzlei hat bundesweit bereits eine Vielzahl von Verfahren in Bezug auf Marken- und Wettbewerbsverstöße geführt. Wir verfügen über erhebliche Erfahrung auf diesem Gebiet und sind auf die Abwehr derartiger Abmahnungen spezialisiert.

Rechtsanwalt Dr. Wallscheid, LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Rechtsanwalt Drouven ist Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht.

Wir empfehlen, die Abmahnung durch einen spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen zu lassen. Die vorschnelle Abgabe einer Unterlassungserklärung kann zu erheblichen weiteren Kosten führen und sollte zuvor fachanwaltlich geprüft werden.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns die die Abmahnung per E-Mail oder Fax an die oben angegebenen Nummern übersenden.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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