Weitere Abmahnung- iOcean UG wegen Ebay Schwarzverkäufe

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Abermals liegt uns eine Abmahnung (datiert auf den 04.04.2022) der iOcean UG (haftungsbeschränkt) zur Überprüfung vor. Vertreten wird die iOcean UG durch den bekannten Abmahnanwalt S. aus Berlin.  

Die iOcean UG trägt vor, dass sie im Versandhandel tätig sei und auf den Verkauf von Funktionswäsche, Sport-Shirts und Hosen, Bademoden, Sportsocken und Sneaker spezialisiert sei. Sie sei u.a über https://schuh-werk24.de erreichbar. Sie sei daher gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG zur Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche befugt.

Abgemahnt werden Ebay Verkäufer, die Ähnliche Waren anbieten. Diesen wird vorgeworfen, dass sei als Privatanbieter verkaufen, obwohl sei tatsächliche gewerbliche Verkäufer seien. In der Abmahnung wird auf ein Urteil des Bundesgerichtshof verwiesen,  wonach von einem gewerblichen Handel auszugehen sei, wenn ein Verkäufer wiederholt mit gleichartigen Waren handelt, ein Verkäufer dabei insbesondere gleichartige Neuwaren anbietet und es eine Mehrzahl von Verkaufsbewertungen in Bezug auf die Verkaufsaktivitäten gibt.  

In der Abmahnung wird ein außergerichtliches Vergleichsangebot unterbreitet. Danach soll der Abgemahnte seine Verkaufsaktivitäten auf ein gewerbliches Konto umstellen und soll eine Aufwendungspauschale in Höhe von 500 € und zusätzlich die Testkauf- und Dokumentationskosten in Höhe von 250 €, also insgesamt 750 € zahlen.

Wenn man das Angebot nicht annimmt, wird man aufgefordert eine strafbewährte Unterlassungserklärung abgeben. Eine Vorlage ist der Abmahnung beigefügt. Weiter soll der abgemahnte Ebay Verkäufer Rechtsanwaltsanwaltskosten nach einem Streitwert von 30.000 € und Testkaufkosten in Höhe von 250 € zahlen. Insgesamt soll der Abgemahnte dann 1.798,69 € zahlen.

Wir halten die Abmahnung für unberechtigt und rechtsmissbräuchlich.

Unsere Empfehlung:

  • Nehmen Sie die Abmahnung ernst
  • Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Gegenseite auf
  • Zahlen sie nicht den Vergleichsbetrag
  • Geben Sie nicht ungeprüft eine Unterlassungserklärung ab
  • Beachten Sie die Fristen
  • Beauftragen sie einen auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Prüfung und Abwehr der Abmahnung

Gerne stehen wir mit Rat und Tat zur Seite. Wir beraten und vertreten seit über 15 Jahren Opfer von Abmahnungen. Wir kennen den Abmahner bereits aus anderen Verfahren und konnte die Ansprüche regelmäßig erfolgreich abwehren.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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