Weitere Abmahnungen Rechtsanwältin Rahel Fischer-Battermann für Erwin Besser

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Wir hatten bereits in den letzten Wochen von Abmahnungen der Firma Besser Hollandrad berichtet. Zwischenzeitlich sind uns weitere Abmahnungen vorgelegt worden.

Auch ein Blick ins Internet zeigt, dass Herr Erwin Besser anscheinend im nicht unerheblichen Maße Abmahnungen aussprechen lässt.

Gegenstand der Abmahnung ist bei den uns vorliegenden Abmahnungen stets der Vorwurf von wettbewerbswidrigem Handeln wegen eines Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung

Forderung:

Die Gegenseite fordert neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung eines Gesamtbetrages in Höhe von 847,89 € gefordert, der sich wie folgt zusammensetzen soll:

745,40 € Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 10.000,00 €

102,49 € Kosten für Maßnahmen zur Sachverhaltsaufklärung

Insbesondere die Kosten für Maßnahmen zur Sachverhaltsaufklärung erscheinen mehr als ungewöhnlich, da dieser weder näher erläutert werden, noch nachvollziehbar sind.

Unsere Kanzlei hat in den letzten Jahren mehrere Tausend Abmahnverfahren verteidigt, gerade die Geltendmachung von Kosten für die Sachverhaltsaufklärung – sodann noch ohne Erläuterung – sind absolut außergewöhnlich.

Wie sollte reagiert werden?

Unabhängig davon, ob die gerügten Verstöße zutreffend sind, oder nicht – im Falle einer Abmahnung sollten Sie unverzüglich Kontakt zu einem spezialisierten Rechtsanwalt aufnehmen. Es gibt nämlich auch im Falle von berechtigten Abmahnungen stets die Möglichkeiten unter dem Aspekt der Schadensminimierung gute Ergebnisse für Sie zu erzielen.

Unser Rat an Sie lautet:

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail oder per Fax zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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