Weitere Abmahnungen von Bear & Wolf wegen Verletzung der Marke „Monster Energy“

  • 4 Minuten Lesezeit

Die Abmahnwelle von Bear & Wolf scheint nicht abzureißen

1. Worum geht es in diesem Artikel

Aus ganz aktuellem Anlass möchte ich heute über eine aktuelle Abmahnwelle durch die Kanzlei Bear & Wolf berichten.

Bei der Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei Bear & Wolf handelt es sich um die bekannte Anwaltskanzlei Winterstein Rechtsanwälte, die unter der Marke „Bear & Wolf“ nach außen hin auftreten.

Die Abmahnungen, die ich heute besprechen möchte, spricht die Kanzlei Bear & Wolf im Auftrage der Monster Energy Company aus. In den mir bekannten Fällen geht es um verschiedene Marken, an denen die Monster Energy Company die Rechte hat. So betreue ich derzeit mehrere Mandanten, die z.B. wegen der Verwendung der Wortmarke (also der reine Begriff) „Monster“, aber auch wegen der Verletzung einer Bildmarke „Monster-Kratzspuren“) abgemahnt worden sind.

Auffällig ist, dass sich alle mir bislang vorgelegten Fälle auf die Onlineverkaufsplattformen eBay und Amazon beziehen. Es geht dabei im Einzelfall sowohl um den Vorwurf der Produktpiraterie (Plagiate), als auch um die Bezeichnung bzw. das Werben für Produkte mit der Bezeichnung „Monster Energy“ oder „Monster“, die aus sich der Monster Energy Company bzw. der Bear & Wolf Rechtsanwälte nicht original lizensiert seien.

Besonders gefährdet im Hinblick auf eine solche Abmahnung sind nach meiner Erfahrung Händler, die Waren über die Verkaufsplattform Ali-Express direkt aus Fernost beziehen und diese unter dem Begriff „Monster Energy“ bzw. „Monster“ anbieten. Händler, die also vermeintlich originale Monster-Produkte über diese eben genannte Plattform beziehen, laufen meiner Erfahrung nach in besonders hohem Maße Gefahr, eine solche Abmahnung zu erhalten.

Hier ist also Vorsicht geboten. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie betreffende Produkte vertreiben dürfen, sollten Sie sich im Einzelfall durch einen im gewerblichen Rechtsschutz tätigen Rechtsanwalt (Fachanwalt) beraten lassen. Gerne stehe ich Ihnen mir meiner langjährigen Erfahrung als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht auf dem Gebiet der Verteidigung gegen Abmahnungen zur Verfügung. Ich kenne die Gegner aus einer Vielzahl von Fällen und weiß daher, wie reagiert werden sollte.

2. Was fordern die Bear & Wolf Rechtsanwälte

Die Bear & Wolf Rechtsanwälte fordern für Ihre Mandantin, die Monster Energy Company , zum einen die Zahlung von Rechtsanwaltskosten auf Basis eines Gegenstandwertes von 250.000.- € (was knapp 3000.- € entspricht!).
Zusätzlich wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt.

Hier ist besondere Vorsicht geboten:

Bitte verwenden Sie keinesfalls die Unterlassungserklärung, die Bear & Wolf dem Abmahnschreiben normalerweise beifügt. Diese geht bei weitem über das hinaus, was in einer Unterlassungserklärung stehe sollte. Selbst wenn die Abmahnung berechtigt sein sollte, was im konkreten Einzelfall erstmal zu prüfen wäre, so sollte dort lediglich eine Unterlassungsverpflichtung und ein Vertragsstrafeversprechen beinhaltet sein, keinesfalls auch Schadensersatzansprüche und erstrecht nicht, was die Zukunft betrifft.

Sollte die Abmahnung in Ihrem Fall berechtigt sein, so wäre eine abgeänderte Unterlassungserklärung abgegeben werden und zwar unbedingt innerhalb der von den Abmahnern gesetzten Frist. Die Frist ist unbedingt einzuhalten. Aus meiner täglichen Beratungspraxis weiß ich, dass viele Abgemahnte die Abmahnkosten im Vordergrund sehen.

Es ist zwar zutreffend, dass diese oftmals als sehr unangenehm empfunden werden, fast noch wichtiger ist aber (nur im Falle einer berechtigten Abmahnung, was im Einzelfall vorher geprüft werden muss!), dass die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung nicht verpasst wird. Andernfalls droht ein einstweiliges Verfügungsverfahren vor dem Landgericht, dass aufgrund des sehr hohen Gegenstandswertes schnell Kosten im fünfstelligen Bereich auslösen kann.

3. Notruf! Abmahnung von Bear & Wolf im Briefkasten vorgefunden, was ist zu tun?

Ganz wichtig: nicht einschüchtern lassen!

Zunächst müsste Ihr persönlicher Fall untersucht werden, um zu ermitteln, wie am besten zu reagieren ist. Sofern Sie nicht verantwortlich sind, besteht kein Handlungsbedarf – außer die unberechtigte Forderung kurz (schriftlich) zurückzuweisen.

Sofern allerdings eine nachweisbare Markenverletzung zu Ihren Lasten vorliegt (und nur dann!), sollte innerhalb der von den Bear & Wolf Rechtsanwälten gesetzten Frist eine abgeänderte (modifizierte) Unterlassungserklärung abgeben werden. Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich.

4. Das Vorgehen bei einer Abmahnung! (Unsere Empfehlung)

  • Keinen Kontakt zu den Bear & Wolf Rechtsanwälten aufnehmen!
  • Die beigefügte Unterlassungserklärung keinesfalls verwenden!
  • Fristen unbedingt einhalten!
  • Keine vorschnellen Zahlungen leisten!
  • Noch vor Fristablauf zum Anwalt (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz)!

Haben auch Sie eine Abmahnung wegen vermeintlicher Verletzung einer Marke der Monster Energy Company erhalten? In diesem Fall hilft Ihnen die Kanzlei Dr. Newerla mit Sitz in Bremerhaven gerne weiter.

Uns ist es besonders wichtig, dass Sie nichts oder zumindest so wenig wie möglich zahlen. Wir kennen die gegnerischen Rechtsanwälte des Rechtsinhabers aus unserer langjährigen Erfahrung und Wissen daher genau, wie zu reagieren bzw. was zu tun ist.

Nutzen Sie einfach die Möglichkeit eines kostenlosen telefonischen Erstgesprächs (zunächst völlig unverbindlich). Dann besprechen wir gerne Ihren persönlichen Fall. Hierzu wäre es hilfreich, wenn Sie uns das Abmahnschreiben per E-Mail (info@drnewerla.de) zusenden könnten.

Fragen Sie auch gerne nach unseren günstigen Festpreisen für die Abmahnungsabwehr.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla

Beiträge zum Thema